Memminger Ekelfleisch-Prozess: Gerhard K. bestreitet Vorwürfe

MEMMINGEN - Vor dem Landgericht Memmingen hat am Dienstag der Prozess gegen einen früheren Illertissener Kühlhausbetreiber begonnen. Der Angeklagte soll fast 700 Tonnen Gammelfleich gelagert und verkauft haben.
Der 45-jährige Gerhard K. soll laut Anklage fast 700 Tonnen Ekelfleisch widerrechtlich gelagert und knapp die Hälfte davon als lebensmitteltauglich an nichtsahnende Kunden verkauft haben.
Zum Prozessauftakt verlasen beide Verteidiger des Angeklagten ausführliche Erklärungen. Darin wiesen sie alle Vorwürfe gegen K. zurück. Er habe zu keinem Zeitpunkt sogenannte K-3-Ware als lebensmitteltauglich verkauft. K-3-Ware sind Schlachtabfälle, die nicht zur Lebensmittelherstellung, sondern nur für die Tierfutterproduktion verwendet werden dürfen.
Die beiden Rechtsanwälte sagten, die Kontrollen, für die der Angeklagte selbst viel Geld ausgegeben habe, seien so gut gewesen, dass gar nichts habe schief gehen können. Die Veterinäre sowohl in Deutschland als auch in Russland, wohin ein großer Teil der Ware geliefert wurde, seien zufrieden gewesen. Laut Verteidiger wurde in der Firma des Ex-Kühlhausbetreibers vorbildlich kontrolliert und gearbeitet.
Zu dem Prozess sind fast 30 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Sechs Verhandlungstage hat die Erste Strafkammer zunächst angesetzt.
ddp