Meinungsfreiheit oder Hetze? Prozess um gelöschte Posts

München (dpa/lby) - Darf Facebook einen Account wegen verbalen Angriffen auf die Bundesregierung sperren? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Oberlandesgericht München.
von  dpa
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - Darf Facebook einen Account wegen verbalen Angriffen auf die Bundesregierung sperren? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Oberlandesgericht München. Im Mittelpunkt des Berufungsprozesses (Aktenzeichen 18 U 1491/19) stehen dabei zwei Posts von Februar und März 2018, die ein Mann auf seinem Facebookprofil geteilt hatte. Die Beiträge wurden aber von Facebook gelöscht und sein Account zweimal für je einen Monat gesperrt.

Das Landgericht München I hatte im Februar geurteilt (Aktenzeichen 26 O 5492/18), dass dies rechtswidrig war. Facebook solle die beiden Posts wiederherstellen. Der Mann habe aber keinen Anspruch auf die von ihm geforderten 1500 Euro Schadenersatz und eine Unterlassungserklärung von Facebook zum Löschen zukünftiger Posts, wie er es gefordert hatte. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein.

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