Meineid: Bürgermeister Georg Griesbeck gefeuert

Richter verurteilen Rathauschef aus der Oberpfalz: Er hat wegen 30 Euro vor Gericht gelogen
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Mit seiner Berufung gescheitert: Georg Griesbeck aus Rettenbach ist nur noch Ex-Bürgermeister.
John Schneider Mit seiner Berufung gescheitert: Georg Griesbeck aus Rettenbach ist nur noch Ex-Bürgermeister.

Rettenbach Georg Griesbeck (52) war lange Jahre der angesehene Bürgermeister der 1777-Seelen–Gemeinde Rettenbach (Oberpfalz) umgelegt hatte, leistete nach Meinung der Gerichte dabei aber einen Meineid und verlor sein Ehrenamt. Dagegen zog er vor Gericht.

Lesen Sie auch: Rheumakranke darf nicht Beamtin werden:

Der Fall: Bei einer Dienstreise 2008 geraten Griesbeck und seine beiden Gemeindemitarbeiter in eine Polizei-Kontrolle. Der Beamte stellt per Laserpistole fest, dass der Bürgermeister auf dem Beifahrersitz und der Fahrer nicht angeschnallt waren. Eine Ordnungswidrigkeit: 30 Euro. Doch Griesbeck legte sein Veto ein.

Es kam zur Verhandlung. Und da stand Wort gegen Wort. Alle drei Insassen des VW Bus schworen, dass Griesbeck angeschnallt war. Der Polizist schwor, dass sie das eben nicht waren. Das Amtsgericht glaubte dem Polizisten. Die Richter hatten sich sogar die Mühe gemacht, die Verhältnisse vor Ort zu überprüfen. Sie kamen bei ähnlichen Lichtverhältnissen zu dem Schluss, dass der Beamte mit der Laserpistole auch bei fahrenden Autos gut erkennen konnte, ob jemand den Gurt angelegt hat.

Griesbeck und seine Mitarbeiter wurden verurteilt – erst für die Ordnungswidrigkeit und dann für den Meineid. Die Strafe: sieben Monate auf Bewährung für Griesbeck. Der Meineid eines Amtsträgers gilt als „unehrenhaft“ und zog daher ein Disziplinarverfahren nach sich. Im September 2012 entschied das Verwaltungsgericht, dass Griesbeck seinen Job verliert.

Unerschütterlich hielt der Landwirt dennoch auch gestern an seiner Version fest: „Ich werde für etwas bestraft, was ich nicht getan habe.“ Überzeugen konnte er die Richter nicht. Der Verwaltungsgerichtshof wies seine Berufung zurück. Zur Kommunalwahl 2014 ist Griesbeck erst gar nicht mehr angetreten.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.