Mehr Platz als in der Stadt: Flüchtlinge raus aufs Land?

Die CSU möchte die Asylsuchenden besser zwischen Ballungsräumen und der Provinz verteilen.
Ralf Müller |
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Nix außer Natur: Die Unterkunft im niederbayerischen Böbrach.
dpa Nix außer Natur: Die Unterkunft im niederbayerischen Böbrach.

München - Auf dem Land ist mehr Platz als in der Stadt, meinen die Mitglieder der Arbeitsgruppe Demografie der CSU-Landtagsfraktion. Und liegen damit grundsätzlich ja nicht ganz falsch. Asylbewerber sollten daher mehr als bisher außerhalb der teuren Ballungsräume untergebracht werden. Mit gezielten Förderprogrammen sollen sie auf dem Land integriert werden.

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„Wir brauchen eine ausgewogene Verteilung“, sagt Arbeitsgruppen-Leiter Thomas Huber aus Ebersberg. Während in den Ballungsräumen Unterkünfte teuer und rar seien, stünden in manchen Landkreisen viele Gebäude leer, so Huber. Er denkt dabei vor allem an Regionen in Nord- und Nordostbayern, die mit Einwohnerschwund kämpfen.

„Um eine gerechte Lastenverteilung innerhalb Bayerns zu erreichen, sollen die Flüchtlinge auf alle Regionen verteilt werden, heißt es in dem noch nicht beschlossenen Papier wörtlich. „Dabei ist auf eine ausgewogene Verteilung auf städtische und ländliche Regionen zu achten.“

Beim Bayerischen Landkreistag hält man das Konzept zumindest für präzisierungsbedürftig. Der ländliche Raum dürfe „nicht überproportional“ mit Asylsuchenden oder Bleibeberechtigten bedacht werden, sagt Landkreistag-Geschäftsführer Johann Keller. Auch Verlagerungen etwa aus dem dicht besiedelten Oberbayern nach Oberfranken oder in die Oberpfalz „wollen wir nicht“, so Keller.

Dabei geht es vor allem um jene Flüchtlinge, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde. Nach der bisherigen Rechtslage können sie aus den Erstaufnahmelagern dorthin ziehen, wo sie wollen. Ziel sind meistens die Ballungsräume, die Jobs versprechen.

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„Für die Integration ist das eher ein Hindernis“, sagt Landkreistag-Geschäftsführer Keller. Der Landkreistag plädiert deshalb dafür, auch für anerkannte Asylbewerber eine Residenzpflicht einzuführen, solange diese von öffentlichen Leistungen abhängig sind. Die Residenzpflicht wiederum soll sich an den Vorgaben für die Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Freistaats orientieren.

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