Mehr Netto vom Brutto zu Weihnachten: Lohnsteuerhilfe Bayern gibt heißen Tipp

Lebkuchen und Adventskalender in den Supermarktregalen kündigen die nahende Weihnachtszeit an. Wer nicht nur Geld ausgeben, sondern sich selbst ein Geschenk machen will, dem rät der Verein Lohnsteuerhilfe Bayern zu einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bis spätestens zum 30. November: So bekommen Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto ihres Dezember-Gehalts.
Infrage kommt das Extra-Geld für all jene, die regelmäßig hohe, steuerlich relevante Sonderaufwendungen bezahlen müssen, die insgesamt 600 Euro übersteigen. Dazu zählen etwa die Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner oder teure Kinderbetreuungskosten durch die Unterbringung in einer Privatschule. Ebenso außergewöhnliche Eigenbelastungen wie Krankheit, Pflege oder Heimunterbringung können geltend gemacht werden.
Pendler und Mieter können Lohnsteuer senken
Profitieren können auch jene, die wegen der Arbeit hohe Kosten haben, die den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1230 Euro um 600 Euro übertreffen. Wer pendelt, auf Dienstreisen ist oder einen doppelten Haushalt führen muss, kann die Lohnsteuer reduzieren.
Auch Mieter können Kosten für Handwerker und Haushaltshilfen in dem Antrag aufführen. Praktisch: Hier gilt der Mindestbetrag von 600 Euro laut der Lohnsteuerhilfe Bayern nicht.
Der Prozess lässt sich anstoßen mit dem Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung", das auf der Seite des Finanzamts München zu finden ist, oder online über Elster. Je nach Art der Kosten müssen die entsprechenden Anlagen zur Überprüfung hinzugefügt werden.
"Steuerbooster" erfordert Steuererklärung
Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt, den Arbeitgeber zusätzlich über die Änderung zu informieren, damit die Vergünstigung für das Dezember-Gehalt auch sicher klappt. Das Prinzip dahinter: Der Arbeitgeber zieht den Lohnsteuerfreibetrag für das gesamte Jahr auf einen Schlag ab, das Netto fällt also höher aus als sonst.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern weist darauf hin, dass dieser "Steuerbooster" jährlich zum Jahresende genutzt werden kann. Alternativ lässt sich der Lohnsteuerabzug auch für zwei Jahre beantragen. Dieser verteilt sich dann ab Januar 2027 gleichmäßig auf zwölf Monate, die zusätzlichen Beiträge sind also kleiner.
Der Nachteil am Antrag: Wer diesen stellt, muss künftig als Arbeitnehmer verbindlich eine Steuererklärung abgeben. Eine Steuererstattung wird somit unwahrscheinlich, das Geld gibt es schließlich früher.