Maskenpflicht in Bayern: Grundrechte? Außer Kraft gesetzt!

AZ-Chefredakteur Michael Schilling kommentiert die neuesten geplanten Corona-Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung. Warum Freiheit und Gleichheit in Deutschland derzeit außer Kraft gesetzt sind.
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AZ-Chefredakteur über die geplanten Corona-Maßnahmen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.
Peter Kneffel/dpa, AZ-Montage AZ-Chefredakteur über die geplanten Corona-Maßnahmen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder.

Es mag Menschen geben, die empfinden eine bevorstehende Maskenpflicht als gute Nachricht. Das ist sie nicht.

Sie ist ein weiterer Einschnitt in die Grundrechte. Ob sie verhältnismäßig und erforderlich ist (jede andere Not-Beschränkung verstieße gegen unsere Verfassung), bleibt unklar. Haben nicht dieselben Experten, die nun eine gewisse Wirksamkeit von Masken erwarten, vor Tagen und Wochen hier noch Zurückhaltung geübt?

Es herrscht föderaler Wirrwarr

Nichts Genaues weiß man nicht. Nur, dass es aktuell noch nicht genügend Masken gibt, um alle Menschen damit auszustatten. Bis es so weit ist, darauf dürfen wir uns einstellen, gelten die aktuellen Ausgangsbeschränkungen unvermindert weiter.

Die Maskenpflicht wird erst eintreten, wenn erste kleine Geschäfte wieder öffnen dürfen. Der bayerische Weg folgt dem österreichischen, das hat Söder durchklingen lassen. Nebenbei bemerkt: In Hamburg dürfen Blumenläden offen sein und in Berlin die Buchhandlungen, wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki moniert. Es herrscht föderaler Wirrwarr. Freiheit und Gleichheit? Außer Kraft gesetzt. Bitter.

Lesen Sie auch: Corona-Ausgangsbeschränkungen - Was erlaubt die Polizei?

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