Mann wegen Kindesmissbrauchs via Internet zu Haft verurteilt

Über Internetdienste gab er die Anweisungen, für ein bisschen Geld erhielt er die Videos aus Übersee: Missbrauch via Internet. Ein 54-Jähriger muss deshalb nun ins Gefängnis.
dpa |
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Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 53-Jährigen aus Mittelfranken (Rückansicht) 95 Taten vor.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 53-Jährigen aus Mittelfranken (Rückansicht) 95 Taten vor. © Daniel Karmann/dpa
Nürnberg

Weil er ein Mädchen auf den Philippinen via Internet über Jahre schwer missbraucht hatte, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte die Taten bereits zu Beginn des Prozesses weitestgehend eingeräumt. "Die Anklage ist im wesentlichen richtig", ließ er im Verhandlungssaal über seinen Verteidiger verlauten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Zentralstelle zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte elf Jahre Haft für den Mann gefordert, die Verteidigung nicht mehr als sechs Jahre. 

Anweisungen per WhatsApp

Der heute 54 Jahre alte Mann hatte über WhatsApp konkrete Anweisungen an das Mädchen und dessen Mutter weitergegeben. Sie sollten sexuelle Handlungen an sich selbst, an anderen Kindern und an Erwachsenen vornehmen und dies per Video und Fotos aufnehmen. Der Mann soll dafür Beträge zwischen zehn und 70 Euro bezahlt haben. Das Gericht sah rund 80 Fälle als erwiesen an. In zwei Fällen wurde der Missbrauch der Anklage zufolge auch live gestreamt. Die Beweisaufnahme fand in Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Ermittlungen hatte eine Hilfsorganisation auf den Philippinen ins Rollen gebracht, die australische Sicherheitsbehörden über den Fall informierte. Im Mai 2025 nahmen deutsche Ermittler den Mann fest und durchsuchten dessen Wohnung. Dort fanden diese laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 11.000 Bilder sexualisierter Gewalt gegen Kinder und mindestens 87 Videos. 

Entschädigung bezahlt

Das Gericht wertete neben dem vollumfänglichen Geständnis auch die Tatsache strafmildernd, dass der Mann inzwischen 35.000 Euro an das Mädchen gezahlt habe. Es könne inzwischen in besseren Verhältnissen leben und habe auch eine Entschuldigung angenommen.

Täter steuern Missbrauch aktiv

Die Missbrauchsvariante des "Livestreamings" ist ein häufig begangenes Delikt in Zusammenhang mit Missbrauch von Kindern aus weniger entwickelten Ländern. Dabei schauen die Täter nicht nur live übers Internet dabei zu, wie Kinder sexuelle Handlungen an sich selbst, anderen Kindern oder Erwachsenen vornehmen. Die Täter steuern die Taten auch aktiv über eigene Anweisungen. 

In dem Nürnberger Fall konnten die Ermittler nur bei zwei Taten echtes "Livestreaming" feststellen. Beim überwiegenden Teil der angeklagten Taten habe der Verdächtige das Mädchen per Chat zu sexuellen Handlungen aufgefordert und anschließend davon Fotos oder Videos geschickt bekommen, sagte ein Ermittler vor Gericht. Allerdings habe es etwa 40 Videoanrufe zwischen dem Mann und dem Mädchen in der Zeit gegeben. Deren Inhalt sei aber unbekannt. 

Im Sexurlaub kennengelernt

Kennengelernt habe der Mann die Frau und ihre Tochter während eines Sexurlaubs auf den Philippinen, sagte dessen Verteidiger Löwe. Danach sei ein reger Chataustausch entstanden. Sein Mandant habe sich eingeredet, das Mädchen sei mit allem einverstanden gewesen. Der Missbrauch habe geendet, als das Mädchen im Mai 2022 in Streit mit ihrer Mutter geraten und in ein Jugendheim gezogen sei, sagte Löwe.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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