Bewährungsstrafe für Priester-Erpressung mit Nacktfotos

Als er mit heiklen Bildern erpresst werden soll, geht ein Geistlicher sofort zur Polizei. Der Erpresser saß in Haft, kommt nun aber frei.
dpa |
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Weil er einen Priester mit Nacktfotos des Geistlichen erpresst hatte, ist der Angeklagte (Mitte) zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Weil er einen Priester mit Nacktfotos des Geistlichen erpresst hatte, ist der Angeklagte (Mitte) zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. © Florian Kapfer/dpa
Augsburg

Weil er einen Priester mit Nacktfotos des Geistlichen erpresst hat, ist ein 50-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. In dem Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht gab der nicht vorbestrafte Angeklagte alle Vorwürfe zu.

Der Erpresser hatte die Bilder laut der Anklage von einer Internetplattform für Homosexuelle geladen und die Zahlung von 50.000 Euro verlangt. Der Priester ging allerdings nicht darauf ein und erstattete Anzeige bei der Polizei.

Nacktfotos an den Priester und das Pfarramt geschickt

Der Angeklagte hatte die Nacktbilder sowie ein Foto, das den Geschädigten als Pfarrer zeigt, Ende 2022 zunächst über einen Messaging-Dienst an den Theologen geschickt. Er drohte dem Priester, die Bilder ans Fernsehen zu geben und in der Pfarrgemeinde des Priesters im schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg zu veröffentlichen.

Später schickte der Beschuldigte auch noch eine Mail mit den Nacktfotos an das Pfarramt des Priesters. In beiden Fällen kam der Geistliche den Forderungen nicht nach und zahlte nichts.

Angeklagter kommt aus Untersuchungshaft frei

Der 50-Jährige musste sich wegen versuchter Erpressung verantworten - nur wenn das Opfer gezahlt hätte, wäre es im strafrechtlichen Sinn eine vollendete Erpressung gewesen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten letztlich zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Beschuldigte 800 Euro zahlen.

Nachdem der 50-Jährige zwischenzeitlich wegen der Vorwürfe in Untersuchungshaft war, wurde der Haftbefehl aufgrund des Urteils dann aufgehoben. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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