Mann soll Großmutter angezündet haben – Prozessbeginn

Ein Streit um Rechnungen zwischen einem Mann und seiner Mutter soll derart eskaliert sein, dass der Mann seine Großmutter anzündete. Die Seniorin starb. Nun beginnt in Landshut der Prozess.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Vor dem Landgericht Landshut muss sich ein 33 Jahre alter Mann verantworten, der seine Großmutter angezündet haben soll. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Landshut muss sich ein 33 Jahre alter Mann verantworten, der seine Großmutter angezündet haben soll. (Archivbild) © Armin Weigel/dpa
Landshut

Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger soll ein Mann in Landshut die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter angezündet haben. Die Seniorin erlag knapp vier Wochen nach der Tat ihren Verletzungen. Am Dienstag (09.00 Uhr) beginnt vor dem Landgericht Landshut der Prozess gegen den 33-jährigen Deutschen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord sowie versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vor.

Den Ermittlungen zufolge gab es am 20. März dieses Jahres zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter einen Streit um ausstehende Rechnungen. Die Mutter war gerade mit der Betreuung ihrer 94 Jahre alten Mutter beschäftigt, als der Sohn in das Zimmer kam. Unvermittelt soll er die Haare seiner Großmutter angezündet haben.

Schwere Verbrennungen am Kopf

Die Seniorin sei brennend auf den Boden neben dem Bett gefallen und die Mutter aus Angst um ihr Leben aus dem Haus geflüchtet, verfolgt von ihrem Sohn. Die Mutter tätigte einen Notruf und fand bei einer Nachbarin Zuflucht. Als Polizei und Rettungskräfte eintrafen, habe die Großmutter bereits nicht mehr gebrannt. Die Frau sei mit schweren Verbrennungen unter anderem an Kopf, Hals und Oberkörper in eine Spezialklinik nach Murnau geflogen und der Enkel im Garten festgenommen worden.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale niedere Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit als erfüllt an. Sie geht beim Angeklagten von einer durch Alkohol- und Drogenkonsum verminderten, jedoch nicht aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aus und hält ihn für gemeingefährlich.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.