Mann soll Frau getötet haben: Ausschluss der Öffentlichkeit
München (dpa/lby) - Im Prozess gegen einen Mann, der eine Bekannte seiner Mutter getötet haben soll, hat das Landgericht München II zum Auftakt die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen. Wegen des gesundheitlichen Zustands seines Mandaten sah dessen Verteidiger "erhebliche Schwierigkeiten", wenn öffentlich verhandelt würde. Der 28-jährige deutsche Angeklagte leidet seit mehr als zehn Jahren an einer psychischen Krankheit. Das Gericht beschloss, dass Besucher während der Aussage des Beschuldigten und dem Verlesen seines psychiatrischen Gutachtens nicht anwesend sein dürfen. Als Grund erklärte der Vorsitzende Richter, dass hierbei möglicherweise "intime Details" über den Angeklagten bekanntwerden könnten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor: Weil die Bekannte seiner Mutter ihm zu nahe getreten sei, soll er sie in der Nacht zum Valentinstag 2018 in Gröbenzell (Landkreis Fürstenfeldbruck) mit bloßen Händen oder einem Handtuch erwürgt haben. In den Wochen vor der Tat soll der Mann eigenmächtig die Medikamente zur Behandlung seiner psychischen Krankheit nicht mehr genommen haben. Das Gericht hat vier Verhandlungstage bis zum 18. März angesetzt.