Mann soll 21-Jährigem vor Disco ins Gesicht geschossen haben

Ein Streit eskaliert: Ein junger Mann wird mit einer Reizgaspistole verletzt, der Rettungsdienst muss vier Umstehende versorgen. Wie Videoaufnahmen bei der Suche nach dem Verdächtigen geholfen haben.
dpa |
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Ein 21-Jähriger kommt mit blutenden Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus, nachdem ein Mann ihm mit einer Schreckschusswaffe ins Gesicht geschossen haben soll. (Symbolbild)
Ein 21-Jähriger kommt mit blutenden Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus, nachdem ein Mann ihm mit einer Schreckschusswaffe ins Gesicht geschossen haben soll. (Symbolbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Nürnberg

Ein Mann soll einem 21-Jährigen vor einer Diskothek in Nürnberg mit einer Reizgaspistole ins Gesicht geschossen und ihn sowie vier umstehende Menschen mit dem Gas verletzt haben. Wie die Polizei mitteilte, flüchtete der 22-Jährige zunächst und wurde später zu Hause vorläufig festgenommen. Die beiden Männer hatten sich in der Nacht von Freitag auf Samstag vor der Diskothek gestritten. In der Folge soll der 21-Jährige ersten Erkenntnissen nach versucht haben, den 22-Jährigen zu schlagen. Dieser habe ausweichen können und soll seinem Kontrahenten anschließend ins Gesicht geschossen haben.

Der 21-Jährige kam mit blutenden Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus, das er noch in derselben Nacht wieder verlassen konnte. Durch das Reizgas erlitten vier umstehende Menschen Augenreizungen. Sie wurden vom Rettungsdienst behandelt.

Polizisten konnten den Beschuldigten auf Videos identifizieren

Auf Videoaufzeichnungen des Clubs konnten Polizisten den Beschuldigten identifizieren. Bei der Festnahme wenig später soll er Widerstand geleistet haben. Daraufhin sollen ihm Familienmitglieder zu Hilfe geeilt sein. Letztlich wurden dem Beschuldigten sowie dessen Vater den Angaben zufolge Handfesseln angelegt. Beide zogen sich leichte Verletzungen zu.

In der Wohnung fanden die Beamten eine Reizgaswaffe sowie ein verbotenes Faustmesser. Die Polizei hat nun die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Vergehens gegen das Waffengesetz aufgenommen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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