Mann mit Schaufel erschlagen: Vier Jahre Haft für Täter

An einem heißen Junitag werkeln Arbeiter verschiedener Firmen auf einer Baustelle. Es wird asphaltiert und gepflastert – bis sich ein Streit entfacht. Am Ende ist ein Bauarbeiter tot. Jetzt wurde ein Urteil gesprochen.
dpa/az |
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Im Prozess um einen tödlichen Schaufelstreit fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft.
dpa Im Prozess um einen tödlichen Schaufelstreit fordert die Staatsanwaltschaft fünf Jahre Haft.

Coburg - Ein Bauarbeiter hat einen Kollegen mit einer Schaufel erschlagen und ist deshalb zu vier Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. "Ein Mensch ist gestorben, und es wurde Leid über die Familie des Opfers gebracht", sagte der Vorsitzende Richter Christoph Gillot am Mittwoch am Landgericht Coburg in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht gehe aber nicht davon aus, dass der 38 Jahre alte Pflasterer seinen Kontrahenten töten wollte. (AZ: 1 Ks 105 Js 6251/16)

Schädel mit Schaufel zertrümmert

Der Mann hatte mit dem Opfer, einem Asphaltierer, im vergangenen Juni auf einer Baustelle in Oberfranken gearbeitet - es war ein heißer Nachmittag. Das spätere Opfer behauptete, ein Betonmisch-Lastwagen sei auf dem Weg zu dem Pflasterer über seinen frischen Asphalt gefahren. Das schilderten Zeugen auch vor Gericht. Beleidigungen um sich werfend sei der Asphaltierer über die Baustelle gezogen.

Im Wortgefecht mit dem Pflasterer klatschte der Asphaltierer dem nun Verurteilten mit der Hand ins Gesicht und haute ihm die Brille von der Nase. Daraufhin schlug der Pflasterer mit einer Spitzschaufel gegen die Stirn des Asphaltierers und zertrümmerte so seinen Schädel. Das Opfer prallte dann auch noch mit dem Hinterkopf auf den Boden und starb später an den Folgen. Die Beschimpfungen des Asphaltierers seien aber unberechtigt gewesen, und der Verurteilte habe ihn zunächst beruhigen wollen, sagte Richter Gillot.

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Das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge hatte der Anwalt des Angeklagten gefordert - allerdings mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Der Pflasterer hatte schon zu Prozessbeginn jede Tötungsabsicht bestritten. Sein Mandant habe unüberlegt zugeschlagen, sagte der Verteidiger in seinem Schlussvortrag. "Unter dem, was er getan hat, leidet er auch." Auch wenn die Tat seines Mandanten nicht zu entschuldigen sei - die Schuld an der Eskalation, erklärte der Anwalt, sehe er beim Opfer.

Oberstaatsanwalt Martin Dippold hatte hingegen fünf Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall für den Pflasterer verlangt. Der 38-Jährige, der auch wegen Totschlags angeklagt gewesen war, habe seinem Kontrahenten einen massiven Schlag mit dem Werkzeug versetzt und sicherlich gewusst, dass er den Mann damit töten könnte, sagte Dippold in seinem Plädoyer. Ihm sei schlichtweg egal gewesen, welche Folgen sein Verhalten haben würde.

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