Mann im Rollstuhl gesteht Hammer-Mord an Ehefrau
Der 59-Jährige hatte die Kranke jahrelang gepflegt: „Ich konnte nicht mehr“
SCHWEINFURT „Letztendlich war es der einzige Ausweg – ich konnte nicht mehr.“ Mit zittriger Stimme versuchte der Angeklagte zum Auftakt des Mordprozesses vor dem Landgericht Schweinfurt die Bluttat zu entschuldigen – und legte ein Geständnis ab. Der 59-jährige soll mindestens zehnmal mit einem Zimmermannshammer auf seine kranke Ehefrau eingeschlagen haben, die er jahrelang alleine zu Hause versorgt hatte.
Im November beging er im gemeinsamen Haus in Sandberg (Landkreis Rhön-Grabfeld) die Wahnsinns-Tat. Die Ehefrau lag mittags im Wohnzimmer. Ob sie schlief, als ihr Mann zuschlug, blieb unklar. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord.
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ott verstand auch nach seiner mehrstündigen Aussage nicht, wieso der streng religiöse Angeklagte seine Frau umgebracht hat, der es zur Tatzeit längst wieder besser ging. 35 Jahre war das Paar verheiratet, die Frau immer wieder krank, monatelang bettlägerig. Sie litt nach Aussagen eines Rechtsmediziners an Durchblutungsstörungen, hatte eine Herzschwäche.
Eine herrische Frau, die es mit dem Geld nicht so genau nahm
Fast ein Jahr lang konnte die Frau nach Aussage ihres Mannes nicht aus dem Bett aufstehen. Sie habe nicht gejammert, berichtete er. Wasser soll sie in den Beinen gehabt haben, bei der Obduktion wurde massives Übergewicht festgestellt. Der Angeklagte, der früher einen Abendkurs zum Krankenpfleger gemacht hatte, wich der Kranken nicht von der Seite, pflegte sie. „Ich habe meine Frau 35 Jahre lang versorgt.“
So manches deutetet für das Gericht daraufhin, dass der Angeklagte kein leichtes Leben hatte: Von Eltern geprügelt, später sexuell missbraucht brachte er es gerade mal zum Hilfsarbeiter. Schließlich geriet er an eine herrische Frau, die es mit dem Geld nicht so genau nahm; er selbst hält sich für sparsam, fast schon für geizig. Sie habe sich kaum bewegen können, nur shoppen konnte sie noch, sagte der Mann. Schimpfen ging auch – „Schlappschwanz“ soll sie ihn genannt haben. „Ich war völlig überfordert. Ich hätte ärztliche Hilfe benötigt“, schilderte der 59-Jährige seine Gefühlslage.
Oberstaatsanwalt Rainer Gündert geht davon aus, dass der Angeklagte die Bluttat geplant hat. Stunden nach dem Verbrechen rief der 59-Jährige die Polizei. „Ich wollte meine Frau verabschieden“, begründete er die Zeitspanne. Eigentlich habe er sich umbringen wollen. Der Prozess wird am 4. August fortgesetzt.
- Themen:
- Polizei