Mandys Mörder in 15 Jahren wieder frei?
Lebenslang für den Hammer-Killer – aber keine „Schwere der Schuld“
NÜRNBERG Leicht bekleidet öffnete sie ihrem Besuch die Tür. In der Wohnung war es dunkel. Wasser lief für ein gemeinsames Bad in die Wanne: Die zweifache Mutter Mandy H. (28) hatte sich auf einen romantischen Abend eingestellt, als sie ihren Ex-Freund Simon G. im vergangenen Jahr zu Besuch in Nürnberg empfing. Stattdessen wartete der Tod auf sie: Der Berufssoldat (36) hatte einen Hammer mitgebracht. Im Laufe des Abends kam es zu einem Streit. Mandy überlebte die Attacke nicht (AZ berichtete). Dafür wurde Simon G. gestern zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt.
"Das einzige Urteil, das es für Mord gibt"
„Dieses Urteil ist nicht hart, sondern die einzige Strafe, die es für Mord gibt“, so der Richter. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die besondere Schwere der Schuld allerdings konnte der Richter nicht erkennen. Deshalb kommt der Verurteilte vermutlich vorzeitig frei – nach 15 Jahren.
Das Opfer sei wehrlos gewesen, der Mord heimtückisch – aber die Frau habe auch mit dem Feuer gespielt, Männern Versprechungen und Hoffnungen gemacht, erklärte der Richter. Während der Verhandlungen hatte Simon G. berichtet, seine Ex-Freundin sei egoistisch gewesen, habe ihm gedroht, sich einen anderen Mann zu suchen.
Immer wieder stritten sich beide ums Geld. Denn Mörder und Opfer hatten ein gemeinsames Kind, für das der Soldat Unterhalt zahlte. Die junge Frau lebte von Hartz IV und hatte noch ein zweites Kind von einem anderen Mann. Ihr Geld gab sie auch für eine Brust-OP aus.
Als Hauptgrund für den Mord nannte das Gericht allerdings nicht wie der Staatsanwalt den Geld-Zoff. Stattdessen liege der „Schlüssel zur Tat“ in der Vorgeschichte: Der Täter war sehr ehrgeizig, wollte sein Leben meistern, so der Richter. Das Opfer passte in diese Pläne wohl nicht hinein... Britta Gürke
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