Männer nach Tankstellen-Angriff zu langer Haft verurteilt

Brutal werden zwei Brüder in der Oberpfalz zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt. Elf Männer mussten wegen versuchten Mordes vor Gericht, das Urteil lautete aber anders.
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Vor dem Landgericht Regensburg ist das Mammutverfahren mit ursprünglich elf Beschuldigten nach ziemlich genau einem Jahr zu Ende gegangen. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Regensburg ist das Mammutverfahren mit ursprünglich elf Beschuldigten nach ziemlich genau einem Jahr zu Ende gegangen. (Archivbild) © Armin Weigel/dpa
Regensburg

Nach einem ein Jahr dauernden Strafverfahren hat das Landgericht Regensburg fünf Männer wegen eines brutalen Angriffs auf zwei Brüder zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, war der Prozess, bei dem es ursprünglich elf Beschuldigte gab, eine der aufwendigsten Hauptverhandlungen des Landgerichts. Es seien seit Anfang Februar 2025 49 Verhandlungstage nötig gewesen.

Es ging in dem Prozess darum, dass die beiden Opfer auf dem Gelände einer Tankstelle in Hemau (Landkreis Regensburg) im November 2023 mit Eisenstangen zusammengeschlagen wurden. Die Männer erlitten lebensgefährliche Kopfverletzungen und wurden arbeitsunfähig. Hintergrund der Tat soll ein Streit am Arbeitsplatz zwischen einem der Angeklagten und einem Bekannten der Opfer gewesen sein.

Mordvorwurf wurde nicht gehalten

Die elf Angeklagten mussten sich ursprünglich wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Mordes verantworten. Die fünf Männer erhielten letztlich Strafen wegen gefährlicher Körperverletzung. Drei Erwachsene erhielten Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren. Zwei Angeklagte, die zur Tatzeit noch heranwachsend waren, bekamen Jugendstrafen von fünf Jahren beziehungsweise sechseinhalb Jahren.

Vier Angeklagte bekamen kürzere Strafen wegen unterlassener Hilfeleistung. Sie hatten nach Überzeugung der Richter nur zugeschaut, aber nicht selbst zugeschlagen. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen und können nun mit einer Entschädigung rechnen, weil sie in Untersuchungshaft saßen. Wegen des Alters der angeklagten Heranwachsenden war die Jugendkammer für das Verfahren zuständig. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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