Luxuswagen illegal nach Russland verkauft - Sechs Jahre Haft

Ein Autohändler soll eine Vielzahl teurer Autos von Unterfranken nach Russland verkauft - ein Verstoß gegen Sanktionen. Das muss der Mann nun mit einer Haftstrafe und einem Millionenverlust büßen.
von  dpa
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt. (Archivbild)
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe eingeräumt. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa

Das Landgericht Würzburg hat einen Autohändler vom Untermain zu sechs Jahren Haft verurteilt, der trotz Verbots Luxusautos nach Russland verkauft haben soll. Eine mutmaßliche Komplizin des 49-Jährigen erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Die Kammer ordnete zudem an, rund 18,6 Millionen Euro einzuziehen. Das Urteil, dem eine Verständigung der Prozessbeteiligten bei Geständnissen vorangegangen war, ist noch nicht rechtskräftig.

Zoll aus NRW ermittelte

Beamten der Zollfahndung Essen und die Staatsanwaltschaft Würzburg hatten seit Mai 2024 gegen den Mann aus dem Landkreis Miltenberg ermittelt. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Verstoß gegen die Russland-Embargoverordnung. Nach Darstellung der Ermittler hatten 111 Fahrzeuge im Gesamtwert von fast 20 Millionen Euro ihren Weg vom bayerischen Untermain nach Russland gefunden. 

Nach Einführung der Sanktionen für Luxuswagen hatte sich der Verdächtige laut Zollfahndungsamt zu einem Großlieferanten von zwei der größten Luxusautohändler Russlands entwickelt. Zuletzt habe sich die Firma des Angeklagten nahezu vollständig auf Verstöße gegen das Russland-Embargo spezialisiert. Laut den Ermittlungen wurden zahlreiche der Fahrzeuge bei russischen Behörden wie der Präsidialverwaltung und beim Inlandsgeheimdienst FSB genutzt.

Ausfuhrbeschränkungen sind ein elementarer Bestandteil der Sanktionen, mit denen die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Sie sehen vor, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht mehr nach Russland verkaufen dürfen.

Geständnisse

Vor Gericht räumten die Angeklagten die Vorwürfe ein. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 49-Jährigen in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahre gefordert sowie die Einziehung von mehr als 18,5 Millionen Euro aus seiner Beute. Die Verteidiger hatten auf fünfeinhalb Jahre plädiert und auf eineinhalb Jahre mit Bewährung für die 41 Jahre alte Mitangeklagte. Die Anklage hatte zwei Jahre Haft für die Frau gefordert.

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