Luchs-Wilderei: Jäger geht gegen Urteil vor
Regensburg (dpa/lby) - Das Landgericht Regensburg muss sich am Montag in einem Berufungsverfahren mit einem spektakulären Fall von Jagdwilderei auf einen Luchs beschäftigen. Ein 54-Jähriger hatte damit geprahlt, seltene Wildtiere, darunter einen Luchs im eigenen Jagdrevier erlegt zu haben. Das Amtsgericht Cham verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe. Außerdem musste er seinen Jagdschein abgeben. Gegen das Urteil hatten sowohl der Jäger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Der 54-jährige Jäger will seinem Verteidiger zufolge einen Freispruch bezüglich der Luchs-Tötung erwirken. Diesen Vorwurf hatte der Mann im Herbst vor dem Amtsgericht Cham zurückgewiesen. Bei den benutzten Fallen habe es sich um Vorrichtungen für Füchse gehandelt. Er war zudem verurteilt worden, weil er ein verbotenes Nachtsichtgerät besessen hatte.
Die Polizei hatte bei dem 54-Jährigen in einer Vitrine ein Glas mit zwei Luchsohren und Luchskrallen gefunden worden sei. Die Tiere sind streng geschützt. Gutachten hätten zudem ergeben, dass in der Falle Reh-Haare sowie Knochenteile gefunden wurden - wohl als Köder für Luchse.
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