Lokführer als Zeuge im Prozess um Garmischer Zugunglück

Im Prozess um das Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten soll nun der Lokführer des Unfallzuges als Zeuge gehört werden. Außerdem sollen vor dem Landgericht München II weitere Bahnmitarbeiter als Zeugen vernommen werden, darunter weitere Lokführer.
Auf der Anklagebank sitzen ein Fahrdienstleiter und ein Bezirksleiter Fahrbahn. Die Staatsanwaltschaft München II wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
Ursache des Zugunglücks waren Gutachten zufolge marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug. Die Staatsanwaltschaft ist aber überzeugt, dass die Angeklagten das Unglück mitverursacht haben.
Hinweise auf Schäden vor dem Unglück
Es gab Hinweise, dass die Gleise an der späteren Unfallstelle problematisch waren. Am Abend vor dem Unglück erhielt der Fahrdienstleiter einen Funkspruch, in dem von Unregelmäßigkeiten am Gleis die Rede war. Da sei ein "Schlenker" drin, der Zug "hüpfe". Der Angeklagte sagte, er gebe das weiter – das geschah aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich zum Prozessauftakt überzeugt, dass der Fahrdienstleiter die Strecke bis zu einer Entwarnung hätte sperren müssen. Allerdings waren dann vor dem Unfall noch 28 Züge über die Stelle gefahren – ohne Probleme.
Gleisschwellen nicht rechtzeitig ausgetauscht
Dem Bezirksleiter Fahrbahn wirft die Anklagebehörde unter anderem vor, er habe nicht für einen rechtzeitigen Austausch der beschädigten Schwellen gesorgt. Der Mann erklärte zum Prozessauftakt, er hätte der Sache mehr auf den Grund gehen müssen. Allerdings sei er nicht davon ausgegangen, dass die Schwellen so stark geschädigt gewesen seien.
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) war in ihren Berichten zu dem Schluss gekommen, dass das Ausmaß der Schäden von außen so nicht erkennbar war.