Lockerungen in Bayern? April, April!

In Bayern gilt vom kommenden Montag an eine regelmäßige Corona-Testpflicht für alle Schüler. Zudem beschloss das Kabinett gestern eine Vereinheitlichung der Öffnungsregeln für den Handel: Auch Baumärkte und Blumenläden dürfen künftig nur in Abhängigkeit von der regionalen Sieben-Tage-Inzidenz öffnen.
Testpflicht an Schulen
Andererseits gibt es Shopping-Möglichkeiten nun auch bei Inzidenzwerten über 100 - dann aber verbunden mit einer Testpflicht. Die wichtigsten Beschlüsse und weiteren Nachrichten aus der Kabinettssitzung im Überblick. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in Bayerns Schulen ist nach den Osterferien ein Corona-Test verpflichtend - unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert. Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Lehrkräfte müssen künftig vor der Teilnahme am Unterricht im Schulgebäude mindestens zwei Mal in der Woche ein negatives Testergebnis vorlegen. Bislang war eine Testpflicht nur in Regionen mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche geplant.
Sind die Tests für Schüler rechtswidrig?
Künftig jedoch sollen alle Schülerinnen und Schüler zwei Mal in der Woche direkt in der Schule einen PCR-, Schnell- oder Selbsttest machen. Bei einem Wert von über 100 könne dies je nach Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sein, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Wer den Test verweigert oder in Quarantäne muss, erhält Distanzunterricht. Die Regelungen gelten analog auch für Lehrkräfte und anderes schulisches Personal. Die Forchheimer Rechtsanwaltskanzlei Bögelein & Dr. Axmann hat bereits gestern für zwei Schüler einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Begründung: "Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtswidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten."
Neue Regeln für den Handel
Für den Handel in Bayern gelten ab Montag teilweise neue Regeln. Die zwei zentralen Punkte: Auch in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 dürfen Geschäfte künftig für Terminshopping-Angebote öffnen - Bedingung ist dann allerdings die Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests. Konkret muss ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest vorgelegt werden. Und: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden und Buchhandlungen gelten künftig die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs. Auch für Schuhläden, die nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs öffnen durften, gelten wieder die nun vereinheitlichten Regelungen. Abgesehen davon bleibt es dabei: In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen alle Geschäfte öffnen. Bei einem Wert zwischen 50 und 100 sind Terminshopping-Angebote ohne vorherige Testpflicht möglich.
Lockerungen und Modellprojekte verschoben
Angesichts hoher Infektionszahlen hat die Staatsregierung mögliche Lockerungen und den Start der Modellprojekte für weitere Öffnungsschritte um mindestens zwei Wochen verschoben. Auch in Regionen, in denen wegen einer Inzidenz unter 50 oder 100 theoretisch weitere Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport möglich wären, können diese also frühestens ab dem 26. April erfolgen. Ein anderes - ebenfalls unionsgeführtes - Bundesland gab dagegen gestern bekannt, die Außengastronomie unter strengen Auflagen schon ab 12. April wieder öffnen zu wollen: Schleswig-Holstein. In Bayern wird dagegen auch der Start von Modellprojekten für weitergehende Lockerungen, für die sich viele Kommunen beworben hatten, verschoben. Auch Modellprojekte in Theater-, Konzert- und Opernhäusern über dem Inzidenzwert 100 müssen warten.
So steht es um Impfungen und Einreisebestimmungen
Beim Thema Impfung drückt Bayern weiter aufs Tempo. Noch im April sollen Betriebsärzte die Angestellten von zehn großen Unternehmen durchimpfen. Mit der Zeit sollen alle approbierten Ärzte bis hin zu Zahnärzten die Möglichkeit bekommen, zu impfen. Zudem kündigte Söder eine Ausnahme bei den Einreiseregeln für vollständig Geimpfte an: Wer beide Impfungen erhalten hat und ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann, soll nach der Einreise aus dem Ausland nach Bayern nicht in Quarantäne müssen. Um Kontakte nach einer Corona-Infektion besser nachvollziehen zu können, will der Freistaat künftig die Luca-App nutzen.