LKA-Beamter im Restaurant vergiftet
Heizung defekt: Polizist klagt, weil die Behörde in seinem Fall keinen Dienstunfall erkennt.
München - 28. Januar 2013, ein Fisch-Restaurant in Bukarest: An einem der Tische sitzen deutsche LKA-Beamte, die sich hier besprechen wollen. Plötzlich wird einem von ihnen schwindlig, dann fällt er in Ohnmacht. Der Grund: Peter C. (45, Name geändert) saß neben einer defekten Kohleheizung und erlitt eine Kohlenmonoxidvergiftung. In einer Bukarester Notfallklinik wird der bayerische Polizist behandelt.
Sein Zustand bessert sich schnell, er kann bereits am nächsten Tag entlassen werden und zurück nach Deutschland reisen. Doch die Sache hat ein juristisches Nachspiel. Denn Peter C. möchte sich den Vorfall als Dienstunfall anerkennen lassen. Er wisse nicht, ob es bei ihm noch zu Nervenschäden kommen kann, erklärt er den Verwaltungsrichtern. Doch die winken ab.
Auch auf einer Dienstreise bleibt ein Abendessen Privatsache. Selbst wenn dabei dienstliche Dinge besprochen werden. Als Dienstunfall könne ein Schaden nur ausnahmsweise und mit Belegen anerkannt werden. Die fehlen aber. Peter C. zieht daraufhin seine Klage zurück. Damit bleibt er jetzt auch auf einer Reingungsrechnung über 18,50 Euro sitzen. Die war nötig geworden, weil er sich über seinen Anzug erbrochen hatte.
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