Leiche mit Schubkarre transportiert

Wer eine Frauenleiche stundenlang auf einer Schubkarre durch die Gegend fährt, muss damit rechnen, dass er auffällt. Wenn dann auch noch rauskommt, dass er schuld ist am Tod der Frau, dann wird das ein Fall für die Justiz.
dpa |
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In einer Schubkarre schob der Angeklagte die Leiche durch den Ort. (Symbolbild)
dapd In einer Schubkarre schob der Angeklagte die Leiche durch den Ort. (Symbolbild)

Wer eine Frauenleiche stundenlang auf einer Schubkarre durch die Gegend fährt, muss damit rechnen, dass er auffällt. Wenn dann auch noch rauskommt, dass er schuld ist am Tod der Frau, dann wird das ein Fall für die Justiz. In Würzburg müssen die Richter nun entscheiden.

Würzburg – Er soll eine Frau getötet, sie mit einer Schubkarre zu einem Acker gefahren und die Leiche dort vergraben haben. Dafür soll ein 45 Jahre alter Mann nach dem Willen der Würzburger Staatsanwaltschaft für zwölf Jahre ins Gefängnis. Der Angeklagte hatte gestanden, die 32-Jährige im April in Würzburg getötet zu haben. Obwohl der Mann den Gutachtern zufolge ein „dummer Mensch“ sei, rechtfertige das keine Strafminderung, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Trapp am Freitag vor dem Landgericht.

Der Mann habe nach der Tat geordnet und geplant gehandelt. Die Nebenklage schloss sich der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigerin Kerstin Rieger hielt dagegen, dass ihr Mandant nach der Tat nicht zielgerichtet gehandelt habe. Er habe sich im Gegenteil „völlig überfordert gefühlt“ und sei mit der Situation schlichtweg nicht mehr klargekommen, sagte die Anwältin. Sie plädierte für eine Strafmilderung wegen seiner geringen Intelligenz und forderte eine Haftstrafe von acht Jahren.

Das Urteil im Totschlagsprozess soll am Montag (10. Dezember) fallen. Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass er das 32 Jahre alte Opfer im Streit an Schulter und Hals gepackt habe und dann aus Versehen mit vollem Gewicht auf die Frau gefallen sei. Später habe sie sich nicht mehr bewegt, erinnerte sich der 130 Kilogramm schwere Mann. Daraufhin habe er die Frau in einer Schubkarre mehrere Stunden durch den Würzburger Ortsteil Heidingsfeld gefahren, „damit sie wieder zu sich kommt“. Als ihm klar wurde, dass seine Bekannte tot ist, habe er ihr ein Grab in einem Acker geschaufelt und sie dort verscharrt.

Zuvor jedoch hatte er eigenen Angaben zufolge 1600 Euro von ihren Konten abgehoben und persönliche Gegenstände der alleinerziehenden Mutter in der Gegend verstreut. Damit wollte er von sich als Täter ablenken, gab der Gartenarbeiter an. „Mir tut es leid. Ich habe Silke gern gehabt. (...) Ich wollte das nicht“, sagte der Angeklagte nach den Plädoyers der Anwälte.

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