Leck in Nürnberger Delfinlagune strafrechtlich aufgearbeitet

Nürnberg (dpa/lby) - In der Frage nach den Verantwortlichen für das undichte Becken im Delfinarium des Nürnberger Tiergartens sind zumindest die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Eingestellt wurden die Verfahren gegen einen städtischen Mitarbeiter sowie gegen zwei Mitarbeiter eines beauftragten Architekturbüros.
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Nürnberg (dpa/lby) - In der Frage nach den Verantwortlichen für das undichte Becken im Delfinarium des Nürnberger Tiergartens sind zumindest die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Eingestellt wurden die Verfahren gegen einen städtischen Mitarbeiter sowie gegen zwei Mitarbeiter eines beauftragten Architekturbüros. Allein ein verantwortlicher Mitarbeiter eines Planungsbüros erhielt wegen fahrlässiger Bodenverunreinigung eine noch nicht rechtskräftige Geldauflage in Höhe von anderthalb Monatsgehältern, wie die Nürnberger Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke am Donnerstag sagte. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag) darüber berichtet.

Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, weil kurz nach der Eröffnung der 31 Millionen Euro teuren Lagune im Sommer 2011 Salzwasser durch eine undichte Fuge des Beckens sickerte und ein Stück des benachbarten Reichswaldes verunreinigte. Zahlreiche Bäume starben ab. Laut Gutachten sei wirtschaftlich aber lediglich ein Rodungsschaden von 900 Euro und ökologisch "keine nachhaltige Veränderung der Bodenfruchtbarkeit" entstanden, erläuterte die Staatsanwältin. Auf der Waldfläche seien zwar einige Tierarten verschwunden, aber auch neue zugewandert wie etwa die Mopsfledermaus oder der Hirschkäfer. Auch sei die enorme Planung lediglich in einem Punkt fehlerhaft gewesen. Angezeigt hatte den Fall die Tierschutzorganisation Peta.

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