"Leberkäse ja, Alkohol nein": Was künftige Asylbewerber nach Söder dürfen und was nicht

Die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, die Geldleistungen an Asylbewerber künftig in einer Chipkarte mit Verwendungsbeschränkungen umzuwandeln, wirft viele Detailfragen auf.
von  Ralf Müller
Hubert Aiwanger (l, Freie Wähler) und Markus Söder (r, CSU).
Hubert Aiwanger (l, Freie Wähler) und Markus Söder (r, CSU). © Peter Kneffel/dpa

München - "Leberkäse ja, Alkohol nein", so stellt sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das künftige Einkaufsverhalten der Asylbewerber in Bayern vor. Kurz vor der Landtagswahl kündigte er an, die Geldleistungen an Asylbewerber durch Sachleistungen in Form einer Chipkarte zu ersetzen. Doch je mehr man sich mit den Details beschäftigt, umso größer werden die Fragezeichen. Es habe wohl schon seinen Grund, dass die rechtlich bestehende Möglichkeit bisher nicht umgesetzt wurde, heißt es aus Kreisen der kommunalen Spitzenverbände.

Bayerns Innenministerium will Chipkarte als Bezahlkarte für Asylbewerber 

Das bayerische Innenministerium arbeitet nach eigenen Angaben "mit Hochdruck" an einer Bezahlkarte. Die europaweite Ausschreibung zur Einführung eines Bezahlsystems werde vorbereitet. Die Bundesländer hätten schon bisher Geldleistungen durch eine Chipkarte ersetzen können, hatten davon aber keinen Gebrauch gemacht. Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) weiß angeblich, warum: Ein solches System verursache hohen bürokratischen Aufwand.

Geld fließt oftmals zurück in Herkunftsländer: Söder ist gegen weitere Barauszahlung

Doch Söder hat sich die Umstellung fest vorgenommen, um den "Pull-Faktor", also den Anreiz, nach Deutschland zu kommen, für Asylsuchende zu verringern. Denn von den bislang an Asylbewerber ausgezahlten Gelder wird ein nicht geringer Teil in die Herkunftsländer der Flüchtlinge überwiesen. Deshalb sollen die Asylsuchenden in Bayern kein Bargeld mehr in die Hand bekommen, sondern nurmehr eine Chipkarte, mit der sie Essen, Kleidung und Hygieneartikel einkaufen können. Bestimmte Artikel wie Alkohol sollen mit der Karte nicht bezahlt werden können. "Durch die verringerte Auszahlung von Bargeld kann darüber hinaus die Weiterleitung des Geldes an Schlepper reduziert werden", heißt es aus dem bayerischen Innenministerium.

Bayern: Freistaat soll Konzept und Geld liefern

Beschäftigt man sich mit den Details einer Chipkartenregelung für Asylsuchende, türmt sich allerdings ein Berg von Fragen auf. Die Landkreise wünschen sich ein "bayernweit einheitliches System für alle Asylbewerber, unabhängig davon ob sie in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in den Anschlusseinrichtungen untergebracht sind", teilte eine Sprecherin des Landkreistags mit: "Wir denken an ein Funktionieren wie eine gewöhnliche EC-Karte mit der Ausnahme, dass keine Überweisungen auf andere Konten möglich sind und auch nicht mehr ausgegeben werden kann als monatlich auf der Karte gespeichert ist."

Beim Bayerischen Städtetag sieht man den Freistaat Bayern in der Pflicht, praktikable Lösungen auszuarbeiten und deren Umsetzung in den kreisfreien Städten auch gemäß dem Konnexitätsprinzip (wer anschafft, zahlt) zu finanzieren. Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer warnt schon einmal für einer zu komplizierten Lösung. Es dürfe nur so wenig Verwaltungsaufwand wie möglich entstehen: "In der Verantwortung ist der Freistaat."

Detailfragen zur Prepaid-Karte für Asylbeweber

So dürfte schon die Umstellung der gesamten Geldleistung auf eine Art Prepaid-Karte verfassungsrechtlich nicht möglich sein. Jedem Asylbewerber muss nach diesen Grundsätzen ein Mindestbarbetrag von etwa 180 Euro pro Monat - so genanntes "Taschengeld" - zur Verfügung stehen. Das wird nach Angaben des Innenministeriums auch der Fall sein. "Ein geringer Betrag", räumte die Sprecherin des Innenministeriums ein, werde auch in bar abgehoben werden können. Überweisungen sollen aber nicht möglich sein." Wo und wie diese Abhebungen möglich sein werden, ist ebenso wie der Umfang etwaiger Einschränkungen Teil der Prüfung des künftigen Funktionsumfangs der Karte". So bleibt bisher unklar, ob und wie nach Söders Grundsatz "Leberkäse ja, Alkohol nein" eine Reihe von Produkten vom Erwerb durch Chipkarte ausgeschlossen werden kann.

Übrigens wäre es auch möglich, den Asylsuchenden statt der Chipkarte Sachleistungen wie Essen und Kleidung zukommen zu lassen. Davor warnen aber die kommunalen Spitzenverbände dringend. Das würde zu einem nicht mehr stemmbaren Verwaltungsaufwand führen.

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