Lebensmittelkontrollen online: Landesamt rechnet mit Klagen
Beanstandungen durch Lebensmittelkontrolleure durften bislang nur bei Gesundheitsrisiken veröffentlicht werden. Das ändert sich im September.
Erlangen – Wegen der geplanten Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen rechnet das zuständige Landesamt mit Klagen der betroffenen Betriebe. „Jeder Unternehmer kann dagegen Rechtsmittel einlegen“, sagte der Leiter des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Andreas Zapf, der Nachrichtenagentur dpa. Jeder Betrieb bekomme auch Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Ob es zum Start des Projektes an diesem Samstag (1. September) aber tatsächlich eine Klagewelle gibt, könne er jetzt nicht beurteilen. „Ich bin aber sehr interessiert daran, dass es nicht dazu kommt“, fügte Zapf hinzu.
Verbraucher können dann Verstöße gegen das Lebensmittelrecht auf der Internetseite des Landesamtes finden. Zu sehen sind auch der Name des Unternehmers, die Art des Verstoßes mit Datum sowie das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Zapf betonte, er hoffe, dass „wir den Verbraucher zeitnah über die Dinge informieren“ können, die noch nicht gesundheitsgefährdend seien. Als Beispiel nannte er die Anfang des Jahres aufgedeckten Mängel der Großbäckerei Müller-Brot. „Damals wurde uns vorgeworfen, die Öffentlichkeit zu spät informiert zu haben“, sagte Zapf. „Wir hatten aber noch keine Rechtsgrundlagen dafür.“ Bislang sei es so gewesen, dass „ein hinreichender Verdacht für ein Gesundheitsrisiko bestehen musste“. Dies sei nun anders. Künftig könne die Bevölkerung auch informiert werden, wenn es um Hygienemängel oder Verstöße wie etwa eine Überschreitung von Grenzwerten komme.
Dem LGL zufolge wird es aber dauern, bis Einträge auf den Seiten des Amtes zu finden sind. Die Regelung sei nicht rückwirkend umgesetzt worden, sondern gelte erst für Verstöße vom 1. September an. Die ersten würden wohl Mitte September bekanntgemacht.
An der Art und Häufigkeit der Kontrollen wird sich Zapf zufolge aber nichts ändern. „Wir haben in Bayern ein sehr ausgetüfteltes System der Betriebskontrollen“, sagte er. Sehr häufige bis tägliche Kontrollen gebe es etwa in Schlachthöfen und bei Milch- oder Eiprodukten für Kinder. Seltener würden beispielsweise Getränkemärkte überprüft.
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