Lebenslange Haft für tödliche Messerstiche auf Partnerin

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Würzburg räumt der Angeklagte die Tat ein. Das Urteil: lebenslange Haft. Welche Hintergründe die Ermittler vermuten.
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Der Angeklagte soll aus Eifersucht gehandelt haben. (Symbolfoto)
Der Angeklagte soll aus Eifersucht gehandelt haben. (Symbolfoto) © Daniel Karmann/dpa
Würzburg

Mehr als zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Frau hat das Landgericht Würzburg einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der 45-Jährige hatte in dem Prozess die Tat über seinen Verteidiger eingeräumt. Die Kammer geht davon aus, dass der Mann den Mord an seiner gleichaltrigen Partnerin länger geplant und sie aus Eifersucht in Würzburg getötet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, aber keine angestrebte Zahl von Haftjahren genannt. 

Nach Darstellung der Anklage fügte der Aserbaidschaner der Frau am 8. April 2025 dutzende Stichverletzungen mit drei Messern zu und strangulierte sie. Vor der Tat soll sich das Paar, das sich 2012 kennengelernt haben soll, öfter gestritten haben und auch zeitweise getrennt gewesen sein. Die Frau hatte zwei Töchter, eine davon mit dem Angeklagten.

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