Lebenslange Haft für Mord vor Supermarkt

Passau (dpa/lby) - Für seinen tödlichen Messerangriff auf einen Landsmann ist ein 26 Jahre alter Iraner vor dem Landgericht Passau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter legte ihm am Montag heimtückischen Mord zur Last.
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Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Wegen eines tödlichen Messerangriffes auf einen Mann muss sich der 26-Jährige vor dem Gericht verantworten. Foto: Armin Weigel/dpa/Archiv
dpa Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts. Wegen eines tödlichen Messerangriffes auf einen Mann muss sich der 26-Jährige vor dem Gericht verantworten. Foto: Armin Weigel/dpa/Archiv

Passau (dpa/lby) - Für seinen tödlichen Messerangriff auf einen Landsmann ist ein 26 Jahre alter Iraner vor dem Landgericht Passau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter legte ihm am Montag heimtückischen Mord zur Last. Motiv für die Tat im vergangenen Herbst sei Rache gewesen.

Die Strafkammer folgte mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die zwei Anwälte des Angeklagten hatten dagegen auf acht Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise auf Totschlag plädiert.

Der 26-Jährige und sein Opfer sollen im Iran Konflikte gehabt haben. Der Angeklagte gab an, von dem anderen Mann vergewaltigt und mit einem Video der Tat erpresst worden zu sein. Eine Schilderung, die sich zumindest nicht widerlegen lasse, so das Gericht.

In Passau begegneten sich die Männer zufälligerweise wieder. Sie verabredeten sich den Erkenntnissen nach vor dem Supermarkt, wo der 26-Jährige mit einem Küchenmesser seinen Landsmann niederstach. Eine Überwachungskammer zeigte das Geschehen nur teilweise. Das Opfer rannte noch einige Hundert Meter davon, brach zusammen und starb in den Armen eines zufällig vorbeikommenden Studenten.

Die Angabe, er habe seinen Kontrahenten mit dem Messer lediglich einschüchtern wollen, nahm das Gericht dem 26-Jährigen nicht ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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