Lebenslange Haft für Ehepaar nach Beil-Mord an Flüchtling

Ein 18 Jahre alter Migrant wird in Unterfranken getötet, mutmaßlich von einem Ehepaar. Jetzt gibt es ein Urteil - besonders schwer wiegt dabei laut Gericht die Schuld des Ehemanns.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, erwartet das Ehepaar eine lebenslange Haftstrafe. (Archivbild)
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, erwartet das Ehepaar eine lebenslange Haftstrafe. (Archivbild) © Heiko Becker/dpa
Aschaffenburg

Mehr als zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod eines jungen Mannes im Spessart hat ein Gericht ein Ehepaar zu lebenslanger Haft verurteilt. Beim 39 Jahre alten Ehemann sah das Landgericht Aschaffenburg zudem eine besondere Schwere der Schuld, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit könnte die Strafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Kammer folgte mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung hatte demnach für den Ehemann zwar ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes beantragt, sah aber die Voraussetzungen für eine besondere Schwere der Schuld nicht erfüllt. Für die 32 Jahre alte Ehefrau hatte die Verteidigung höchstens siebeneinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag beantragt.

Die Afghanen sollen am 10. August 2024 einen Landsmann nahe Faulbach (Landkreis Miltenberg) getötet haben. Der 18-Jährige wohnte bis zu seinem Tod im niedersächsischen Bad Münder (Landkreis Hameln-Pyrmont) und kam offensichtlich eigens für ein Treffen mit der Familie nach Unterfranken.

Handynachricht als Auslöser der Tat?

Das Ehepaar lebte zur Tatzeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Altenbuch (Landkreis Miltenberg) und hat fünf Kinder. Der 18-Jährige soll den 12-jährigen Sohn der Eheleute im Internet bei einem Onlinespiel kennengelernt haben. Womöglich tötete das Paar den jungen Mann, weil es eine Handynachricht an den Sohn als Bedrohung empfand. 

Zur Prozessbeginn Anfang Mai war zunächst nur die Frau wegen Mordes angeklagt. Ihr Ehemann galt als Beschuldigter, weil nicht ausgeschlossen wurde, dass er zur Tatzeit wegen einer psychischen Störung schuldunfähig gewesen sein könnte. 

Im Laufe des Verfahrens kristallisierte sich jedoch heraus, dass der 39-Jährige wohl doch bewusst gehandelt haben könnte - er kam nach einer neuen Einschätzung seines psychischen Zustands in Untersuchungshaft. Die Attacke auf den 18-Jährigen mit einem Beil hatte er zum Prozessauftakt gestanden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.