Lebenslange Haft für 48-Jährigen nach tödlichem Raubüberfall

Ein Einbruch endet für das Opfer tödlich: Weil er einen Menschen in dessen Wohnung überfallen und massiv misshandelt hat, muss ein 48-Jähriger nun ins Gefängnis.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Ein 48-Jähriger ist nach einem tödlichen Raubüberfall zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)
Ein 48-Jähriger ist nach einem tödlichen Raubüberfall zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Ansbach

Wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge hat das Landgericht Ansbach einen 48-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im März 2025 nachts in die Wohnung eines ihm bekannten 66-Jährigen in Ansbach eingebrochen war, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Angeklagte schlug demnach massiv auf das Opfer ein, während dieses im Bett lag, und raubte unter anderem Uhren, eine Goldkette und eine EC-Karte.

Besonders tragisch sind die Umstände, die zum Tod des 66-Jährigen führten. Nach dem Überfall kam der Schwerverletzte zunächst in ein Krankenhaus. Dort verschwand er jedoch wenige Tage später mitten in der Nacht – offenbar war er infolge seiner schweren Kopfverletzungen verwirrt.

Herzversagen und Unterkühlung

Eine Suchaktion der Polizei endete mit trauriger Gewissheit: Der 66-Jährige wurde leblos im Klinikpark gefunden. Zwar führte laut Gutachten letztlich Herzversagen in Verbindung mit Unterkühlung zum Tod, das Gericht wertete dies jedoch als direkte Folge der massiven Verletzungen durch den Überfall.

Der Prozess, der sich über fünf Verhandlungstage erstreckte, war ein Indizienprozess. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen und machte lediglich Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und Ungereimtheiten im Tatablauf kritisiert. Das Gericht stützte sein Urteil jedoch auf eine Reihe von Beweisen, darunter DNA-Spuren und Videoaufnahmen. 

In zwei weiteren Anklagepunkten sprach das Gericht den Mann frei, da die Beweise nicht ausreichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.