Lebenslang im Tiefgaragen-Mord?

Für den Staatsanwalt ist der Indizien-Fall eindeutig: Höchststrafe für den Angeklagten Peter S.
von  Abendzeitung
Für Staatsanwalt Wolfgang Gründler ist der Fall klar: Für ihn gehört Peter S. lebenslang hinter Gitter.
Für Staatsanwalt Wolfgang Gründler ist der Fall klar: Für ihn gehört Peter S. lebenslang hinter Gitter. © bayernpress.com

Für den Staatsanwalt ist der Indizien-Fall eindeutig: Höchststrafe für den Angeklagten Peter S.

NÜRNBERG Im Prozess um den brutalen Mord in einer Erlanger Tiefgarage vor zehn Jahren fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten! Oberstaatsanwalt Wolfgang Gründler beantragte gestern auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Er ist überzeugt, dass der Angeklagte Peter S. die Arzthelferin Susanne M. (†27) erstochen hat...

Der Grund: Peter S. habe verhindern wollen, dass die Frau aufdeckt, dass er seine Tochter missbrauchte, deren Patin das Opfer war. Die sexuellen Übergriffe hat S. zu Prozessbeginn gestanden. Das Problem: Die Anklage beruht rein auf Indizien.

„Kein anderer Täter kommt in Betracht“

Rund fünf Dutzend Zeugen und Sachverständige wurden befragt. Es sei keine leichte Aufgabe für das Gericht, zu einem Schuldspruch zu kommen, räumt auch Gründler ein. Denn es gibt kein Geständnis, keine Augenzeugen, keine DNA-Spuren. Allerdings gebe es eine Vielzahl von Mosaikstücken, die sich zu einem stimmigen Bild zusammenfügten, betonte er in seinem vierstündigen Plädoyer. „Kein anderer Täter kommt in Betracht.“ Unter anderem zeigte sich der Ankläger überzeugt, dass S. zur Tatzeit am Tatort gewesen sein. Die Exfreundin des Angeklagten widerrief ein anfängliches Alibi. Und: Peter S. soll ein Messer besessen haben, das der nie aufgetauchten Tatwaffe ähnelte sowie nach der Tat auch sein Aussehen geändert haben.

Außerdem hat ein Polizeibeamter den Angeklagten an seiner Stimme als einen anonymen Anrufer wiedererkannt, der nach der Tat bei der Polizei angerufen und falsche Fährten gelegt hatte.

Am Freitag wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Das Urteil soll dann am 26. Januar gesprochen werden.

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