Lebenslang für den Frauenmörder von Mespelbrunn
Den Blick starr geradeaus, keinerlei äußerliche Gefühlsregung – so folgte Alexander R. (38) dem Urteilsspruch des Landgerichts Aschaffenburg
ASCHAFFENBURG Die Kammer verurteilte den Frauenmörder von Mespelbrunn zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes, schwerer räuberischer Erpressung und Freiheitsberaubung.
Da das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellte, darf er nicht vorzeitig entlassen werden. Damit folgte das Schwurgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte Revision an.
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