Langjährige Haftstrafe nach tödlichen Schüssen
Bei einem Streit unter rivalisierenden Gruppen in Neu-Ulm werden zwei Männer auf offener Straße niedergeschossen. Einer von ihnen stirbt. Der Schütze muss diese Tat mit zwölf Jahren Gefängnis büßen.
Memmingen – Eine geplante Aussprache zwischen Kontrahenten endete kurz vor Weihnachten 2012 mit dem Tod eines 31-Jährigen. Der Chef einer Security-Firma wurde in Neu-Ulm auf offener Straße erschossen. In einem langwierigen Prozess mit 32 Verhandlungstagen mussten sich drei Mitglieder einer Rockergruppierung für diese Tat vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Am Montag verurteilte das Gericht einen 23-Jährigen zu zwölf Jahren Haft. Er wurde unter anderem wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. „Er hat ihn eiskalt abgeknallt“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die drei Rocker hatten sich am Abend des 16. Dezember 2012 mit drei Männern zu einer Aussprache in einem Neu-Ulmer Gewerbegebiet getroffen. Einer der Kontrahenten, der Betreiber eines Erotik-Parks, hatte das Treffen veranlasst. Er machte die Rockergruppierung für eine Bombendrohung in seinem Betrieb und für mehrere Stinkbombenanschläge in einer Diskothek verantwortlich. Nach einem Wortgefecht entwickelte sich eine Rangelei zwischen den beiden Köpfen der rivalisierenden Gruppen. Dann wurden mehrere Schüsse auf die 31 und 41 Jahre alten Begleiter des Erotik-Park-Betreibers abgefeuert. Während der Ältere einen Lungendurchschuss überlebte, erlag der 31-Jährige aus dem Alb-Donau-Kreis (Baden-Württemberg) seinen schweren Verletzungen.
Nach Auffassung des Gerichts war der Schütze der Schwächste im Trio der Rocker. Er sei dem heute 28-jährigen Mitangeklagten, dem Chef der Rockergruppierung, jedoch „in blindem Gehorsam“ gefolgt. Die Schüsse gab er ohne Vorwarnung ab, sagte die Richterin. „Er wollte verhindern, dass sein Freund in der Auseinandersetzung den Kürzeren zieht.“ Der Ältere stellte dem Schützen nach der Tat das Fluchtauto bereit. Er wurde deshalb wegen versuchter Strafvereitelung zu einem Jahr Haft verurteilt, das er inzwischen – mit der Untersuchungshaft - abgesessen hat. Sein mitangeklagter Bruder wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 23-Jährigen 13 Jahre Haft gefordert. Für den älteren der Brüder beantragte sie ein Jahr und acht Monate auf Bewährung, für den jüngeren Bruder Freispruch. Die Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freisprüche gefordert. Die Verteidiger des Schützen plädierten auf Notwehr.
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