Lange Haftstrafen gegen Syrer wegen Kriegsverbrechen

Ölquellen geplündert und Überfälle gefilmt: Drei Syrer haben im Namen des Widerstands gegen das Assad-Regime Grenzen überschritten – weshalb ein deutsches Gericht ein deutliches Zeichen setzt.
dpa |
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Der Senat des Oberlandesgerichts nahm sich 86 Tage Zeit für den Prozess. (Symbolbild)
Der Senat des Oberlandesgerichts nahm sich 86 Tage Zeit für den Prozess. (Symbolbild) © Matthias Balk/dpa
München

Das Oberlandesgericht München hat zwei Syrer wegen Kriegsverbrechen zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden Männer wurden zudem - ebenso wie ein dritter Angeklagter - der Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Taten ereigneten sich im Zusammenhang mit der Revolution gegen das Assad-Regime in den 2010-er Jahren.

"Freiheitskampf findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Die Grenze zur Strafbarkeit ist jedenfalls dann überschritten, wenn unbeteiligte Dritte getötet oder Kriegsverbrechen begangen werden. Das war hier klar der Fall", betonte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Nach 86-tägiger Hauptverhandlung sprach der Staatsschutzsenat deshalb Haftstrafen von viereinhalb Jahren, sieben Jahren sowie neun Jahren und zehn Monaten aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zunächst säkulare Vereinigung radikalisierte sich

Dem Urteil zufolge waren die drei Männer Mitglieder einer zunächst eigenständigen bewaffneten Rebellengruppe, die sich im Jahr 2014 in den Islamischen Staat (IS) eingegliedert hatte. Schon ab Sommer 2013 habe die zunächst noch säkulare Vereinigung "Liwa Jund al-Rahman" ("Brigade der Soldaten des Barmherzigen") islamistische Züge angenommen. Ziel der Vereinigung sei die Bekämpfung der regulären syrischen Armee gewesen. 

Laut Senat hatte der Angeklagte mit der höchsten Strafe die Vereinigung gegründet und als alleiniger Anführer die wesentlichen militärischen Entscheidungen und die ideologische Ausrichtung bestimmt. Er hatte auch die Erträge aus einem eroberten Ölfeld nicht nur zur Bezahlung seiner Kämpfer, sondern auch für sich und seine Familie genutzt. 

"Kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen reguläre Truppen"

Der Angeklagte mit der siebenjährigen Haftstrafe hatte laut Gericht Kampfeinsätze und einen vom Anführer angeordneten blutigen Überfall auf ein von Schiiten bewohntes Dorf gefilmt und zu Propagandazwecken ins Internet gestellt. Der dritte Angeklagte hatte demnach eine Kompagnie der Vereinigung angeführt und sich ebenfalls dem IS angeschlossen. 

Das Gericht betonte, auch wenn die Angeklagten ein Unrechtsregime bekämpft hätten, so rechtfertigten die Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch das Assad-Regime nicht ihre eigenen Taten. Es gebe für nationale Befreiungsbewegungen kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen die regulären Truppen. Außerdem hob der Richter hervor, dass es sich beim IS um eine besonders brutale Terrororganisation handele. Alle drei Angeklagten waren nach der militärischen Niederlage des IS nach Deutschland geflohen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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