Axt-Mordkomplott: Bundesgerichtshof erklärt lange Haftstrafen für rechtskräftig

Eine Frau hatte einen Auftragskiller auf ihren Mann angesetzt. Am Ende wurden vier Menschen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Welche Entscheidung jetzt der Bundesgerichtshof traf.
| AZ/dpa
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Das Urteil gegen die Haupttäterin, den Auftragskiller, die Tochter und deren Lebensgefährten wegen eines Mordkomplotts ist rechtskräftig. (Archivbild)
Das Urteil gegen die Haupttäterin, den Auftragskiller, die Tochter und deren Lebensgefährten wegen eines Mordkomplotts ist rechtskräftig. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa
meine AZ+

Jetzt weiterlesen

Surfen auf der verlässlichen Seite Münchens.
Immer bestens informiert.
Aus der Stadt. Für Sie.

Ihr Probeabo

nur 1 € / 1. Monat

Ab dem 2. Monat 7,90 €,
monatlich kündbar
 Unsere Empfehlung
Jahresabo

nur 4,90 € / Monat

Ab dem 2. Jahr 7,90 €,
monatlich kündbar