Zoll Landshut: Schwarzarbeit in fast jeder Branche

Der Zoll ist ständig auf Jagd, um illegale Beschäftigung zu bekämpfen - im Hotel, auf dem Bau. Und überall wird er fündig.
Carmen Merckenschlager
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Insgesamt sind durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) 2019 rund zehn Prozent mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt worden als noch im Jahr 2018.
Insgesamt sind durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) 2019 rund zehn Prozent mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt worden als noch im Jahr 2018. © Boris Roessler/dpa (Symbolfoto)

Landshut - Bereits vor ein paar Wochen führte der Zoll in Süddeutschland mit der österreichischen Finanzpolizei und der französischen Partnerbehörde eine großangelegte Kontrolle durch, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken. Auch in Landshut wurde damals kontrolliert - und es gab Ergebnisse. Doch wie ist es in Landshut bestellt um Schwarzarbeit und die Arbeit des Zolls?

Die Aktion wurde im Rahmen der Sensibilisierungskampagne #EU4FairWork der "europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit" durchgeführt. Dadurch sollen EU-weit Arbeitsbedingungen verbessert werden. Die Devise: Reguläre Arbeitsplätze schaffen, illegale Beschäftigung bekämpfen. Auch die Einhaltung des Mindestlohnes wird überprüft: Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau liegt aktuell bei 12,55 Euro pro Stunde. Dies gilt auch für Arbeitnehmer aus dem Ausland.


Welche Ergebnisse wurden in Landshut erzielt?

"Nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens sind von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen, besonders die lohnintensiven Branchen (Anm. d. Red.: Es handelt sich um Branchen, bei denen die Lohnkosten einen großen Teil der Gesamtkosten ausmachen) und/oder von hoher Personalfluktuation betroffenen Branchen", schreibt die Pressestelle des Landshuter Hauptzollamtes. Zu den Brachen gehören zum Beispiel Hotel- und Gaststättenbetriebe, die Personenbeförderung, Bau, Gebäudereinigung, Sicherheitsdienstleistungen, Pflege, Verleiher.

 Wie viele Zöllner waren im Einsatz?

45 Zöllner waren im Einsatz. Befragt wurden insgesamt 155 in- und ausländische Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen. Außerdem wurden in 28 Fällen die Geschäftsunterlagen der Unternehmen geprüft. In acht Fällen gab es nichts zu beanstanden. In 20 Fällen hatte der Zoll Unregelmäßigkeiten entdeckt. Die Folge: weitere Nachforschungen.

Wo wurde der Zoll in Landshut genau fündig?

Diese Frage konnte nicht beantwortet werden, da die Prüfungszahlen des Zolls nicht nach Branchen aufgeschlüsselt werden und nicht ortsgebunden sind. In der Jahresbilanz des Landshuter Hauptzollamtes wird für 2019 aufgeführt, dass insgesamt 1 317 Arbeitgeber sprich Unternehmen, Firmen und Co. im Zuständigkeitsbezirk überprüft wurden. Dabei wurden 2 153 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten abgeschlossen. Die Summe der Geldstrafen aus ergangenen Urteilen und Strafbefehlen beläuft sich auf 1 373 705 Euro. Insgesamt sind durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung (FKS) 2019 rund zehn Prozent mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt worden als noch im Jahr 2018. Das könnte mitunter daran liegen, dass der Zoll durch das am 18. Juli 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zusätzliche Befugnisse erhalten hat.

Und wie läuft ein solcher Einsatz ab?

"Bei einer Kontrolle müssen die Arbeit- beziehungsweise Auftraggeber und Arbeitnehmer den Zöllner die erforderlichen Auskünfte erteilen, Unterlagen vorlegen und das Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen dulden", so das Hauptzollamt Landshut.

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt, welche Betriebe kontrolliert werden? Die FKS verfolgt bei ihren Prüfungen einen risikoorientierten Ansatz. Die Prüfungen werden in allen Branchen durchgeführt; unabhängig von der Betriebsgröße. Es erfolgt stattdessen eine Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte, bei der einzelne oder mehrere Risikokriterien entscheidend sein können.

Ein weiterer Anhaltspunkt für Kontrollen sind Tipps: Immer wieder bekommt der Zoll E-Mails, Anrufe oder Schreiben mit Hinweisen auf Verstöße. Das Hauptzollamt spricht sogar von einem hohen Aufkommen an Hinweisen. Klingen diese nachvollziehbar und seriös, geht das FKS den Tipps nach.

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