Vier Jahre Haft - für einen geplanten Überfall

Das Haus eines Landshuter Ehepaares sollte abgefackelt werden. Der Täter wollte das Paar ausrauben. Jetzt hat das Landgericht in Deggendorf ein Urteil gesprochen.
Andreas Kerscher |
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Der Angeklagte (l.) spricht im Gerichtssaal im Landgericht in Deggendorf mit seinem Verteidiger Bruno Fuhs.
dpa Der Angeklagte (l.) spricht im Gerichtssaal im Landgericht in Deggendorf mit seinem Verteidiger Bruno Fuhs.

Deggendorf - Er solle seinem Komplizen auf den Knien danken, empfahl Richter Roland Saller am Donnerstag vor dem Landgericht Deggendorf einem 51-jährigen Angeklagten. Weil dieser abgesprungen war, konnte der Plan - ein Ehepaar in Landshut zu überfallen und, um die Spuren zu verwischen, ihr Haus niederzubrennen - nicht mehr ausgeführt werden.

Das hätte für die Täter wohl eine lebenslange Haftstrafe bedeutet. So wurde der 51-Jährige am Donnerstag nur wegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der 27-jährige Komplize aus Landshut hatte dem 51-Jährigen den Tipp gegeben, dass bei einem Ehepaar in Landshut 100 000 Euro Bargeld zu holen seien. Zusammen wurde der Einbruch geplant: Das ältere Ehepaar sollte überfallen, ihr Anwesen zur Vernichtung von DNA-Spuren danach niedergebrannt werden.

War es Mord? - Richter sah Merkmale nicht erfüllt

Die Staatsanwaltschaft warf den Männern darum unter anderem versuchten Mord vor. Richter Saller sah die Mordmerkmale aber nicht erfüllt, wie er in seiner Urteilsbegründung am Donnerstag erklärte.

Es sei, so der Richter, nicht nachzuweisen, ob mit der Bemerkung "die Bude samt Inhalt abzufackeln" auch die Bewohner gemeint waren. Neben der vierjährigen Haftstrafe wurde für den mehrfach vorbestraften 51-Jährigen aus Chemnitz die Einweisung in den Zwangsentzug angeordnet. Eine Gutachterin bestätigte ihm Alkoholsucht, dennoch sei er aber voll schuldfähig.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der erheblichen Vorstrafen - der 51-Jährige verbrachte 23 Jahre seines Lebens hinter Gittern - eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten gefordert.

Zusätzlich sprach sich der Staatsanwalt für einen Vorbehalt der Sicherungsverwahrung nach der Strafverbüßung aus. Das lehnte der Richter ab. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Es sei nicht bewiesen worden, dass sein Mandant den Tatentschluss gefasst hatte, das Anwesen auszurauben, und niederzubrennen.

Das Verfahren gegen den Komplizen war am zweiten Verhandlungstag eingestellt worden.

 

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