Stadt: Maskenpflicht trotz Gerichtsentscheidung in Kraft

Die Stadt Landshut will trotz einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegen die allgemeine Maskenpflicht in der Innenstadt vorläufig an der Vorschrift festhalten. Über eine mögliche Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München oder eine Anpassung der bisherigen Corona-Allgemeinverfügung werde noch beraten, erklärte ein Sprecher der Stadt am Dienstag. Vorläufig darf deswegen nur der Kläger, der sich vor dem Regensburger Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Vorschrift gewehrt hatte, ohne Maske im Landshuter Zentrum unterwegs sein. Geklagt hatte ein Bewohner der Altstadt.
von  dpa

Die Richter hatten am Montag entschieden, dass die flächendeckende Maskenpflicht in der Innenstadt von Landshut zu pauschal sei und damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße. Die Behörden dürften auf öffentlichen Flächen nur dann eine Maskenpflicht anordnen, wenn an diesen Stellen ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne und wenn Menschen solchen Engstellen nicht ausweichen könnten. Diese Orte in Landshut hätte die Stadt genau ermitteln müssen (Az. RN 14 S 20.2676).

Dennoch bleibe die bisherige Regelung zur Maskenpflicht bis auf Weiteres in Kraft, betont der Sprecher der niederbayerischen Bezirkshauptstadt.

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