Stadt: Maskenpflicht trotz Gerichtsentscheidung in Kraft
Die Richter hatten am Montag entschieden, dass die flächendeckende Maskenpflicht in der Innenstadt von Landshut zu pauschal sei und damit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße. Die Behörden dürften auf öffentlichen Flächen nur dann eine Maskenpflicht anordnen, wenn an diesen Stellen ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne und wenn Menschen solchen Engstellen nicht ausweichen könnten. Diese Orte in Landshut hätte die Stadt genau ermitteln müssen (Az. RN 14 S 20.2676).
Dennoch bleibe die bisherige Regelung zur Maskenpflicht bis auf Weiteres in Kraft, betont der Sprecher der niederbayerischen Bezirkshauptstadt.