Schaf missbraucht
In Velden vergeht sich ein Mann an einem Schaf - das Tier muss anschließend getötet werden, weil es so schwer verletzt ist. Peta bietet 1000 Euro Belohung für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen
Landkreis Landshut - Ein Landwirt traut am Samstagmorgen gegen 5.10 Uhr seinen Augen nicht: Ertappt er doch einen Mann, der unmittelbar an der Futterstelle im Scheunengehege hinter einem Schaf des Bauern kniet. "In eindeutiger Stellung", wie es im Polizeibericht heißt.
Der Bauer wollte eigentlich gerade seine 20 Schwarzkopfschafe an der offenen Weide füttern, als er den Mann bei seinem Vorhaben stört. Beim Anblick des Schafzüchters schreckte dieser nämlich laut Polizei auf und ergriff sofort die Flucht.
Dabei rannte der Mann noch in einen Elektrozaun, der die Schafweide eingrenzt, und flüchtete dann in unbekannte Richtung. Er verlor dabei eine Socke sowie einen Kopfhörer-stöpsel am Tatort. Beides wurde sichergestellt und wird nun kriminaltechnisch untersucht.
Bei einer Untersuchung des Schafes durch eine Tierärztin wurde eine Verletzung im Intimbereich des Tieres festgestellt, die ebenso eindeutig auf - so die Polizei - "sodomistische Handlungen" durch den Täter hinweist. Das Tier musste aufgrund dessen notgeschlachtet werden. Der schlanke Mann soll dunkelhäutig und rund 25 Jahre alt gewesen sein.
Bereits beim Eintreffen an der Weide war dem Bauern aufgefallen, dass die Tiere nicht im Stall, sondern auf der Weide standen.
Er musste seine Taschenlampe zu Hilfe nehmen, um den Bereich genau auszuleuchten; als der Mann türmte, konnte er unerkannt in Richtung der Siedlungsstraße fliehen. So schildert es der Landwirt. Die schlechte Beleuchtung in Velden habe dazu beigetragen, dass der Mann nicht mehr gestellt werden konnte.
Die Polizei hat nun die weiteren Ermittlungen übernommen. Hinweise unter der Telefonnummer 08741/96270.
Die Tierschutzorganisation Peta hat derweil eine Belohnung 1000 Euro für Hinweise aufgerufen, die zur Ergreifung des Täters führen. Sex mit Tieren ist gesetzlich verboten und kann mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden. Ist der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt, kann die Tat mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
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