Prozess: Und wie würden Sie diese Geste deuten?

Halsabschneider-Geste: Ein Gehörloser beruft sich vor Gericht auf ein Missverständnis: Verfahren wegen Bedrohung eingestellt.
|
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Was bedeutet diese Geste? Darüber wurde vor dem Amtsgericht prozessiert.
AZ Was bedeutet diese Geste? Darüber wurde vor dem Amtsgericht prozessiert.

Landshut - Für Simon P. war es eine "klare Morddrohung". Der Ex-Mann seiner Freundin hatte ihn gerade mit einer Geste bedacht, die er als Halsabschneiden interpretierte. Danach hatte Peter B. mit dem Finger auf ihn gezeigt. Simon P. überlegte nicht lange: Nachdem es "nicht das erste Mal war, dass er uns bedroht hat", erstattete der 38-Jährige noch am gleichen Tag Anzeige.

Am Mittwoch musste sich Peter B. daher wegen Bedrohung vor dem Amtsgericht verantworten. Er habe dem neuen Mann seiner Ex nicht mit dem Umbringen gedroht, so der 36-jährige Österreicher. Er habe ihm nur mitteilen wollen, dass er die ganze Situation satthabe. Peter B. ist gehörlos.

Mit der Hand auf Höhe Halsmitte entlang fahren wird gemeinhin als Geste des Halsabschneidens interpretiert. Wie ein Sachverständiger für Gebärdensprache vor Gericht bestätigte, bedeutet die gleiche Geste, nur mit der Hand direkt am Kinn entlang gefahren, hingegen lediglich, man sei etwas leid. "Das ist die allgemein gebräuchliche Gebärde, wenn einen etwas kolossal nervt", so der Sachverständige. Es sei wirklich entscheidend, wo die Hand bei der Geste sei. Er halte aber die Aussage von Peter B. durchaus für möglich.

Folgt man der Einlassung von B., so war er am 13. Oktober 2017 den Streit mit seiner Ex-Frau um Unterhalt und das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn leid gewesen. Er habe es sattgehabt, dass der neue Mann seiner Ex ständig versucht habe, bei dem Jungen Stimmung gegen ihn zu machen. Auch von der Ex sei er seit der Trennung vor zweieinhalb Jahren als "schlechter Umgang" für den Sohn dargestellt worden. "Ich wollte nur noch meine Ruhe haben", sagte B.

So habe er seinen Nachfolger mit einem Kreuzzeichen und der Gebärde für "ich habe es satt" bedacht und schließlich auf ihn gedeutet. Das Kreuzzeichen habe aber nur bedeutet, "wenn Du tot wärst, hätte ich meine Ruhe". Er habe lediglich gewollt, dass der andere abhaut.

Einen konkreten Auslöser für diese Gebärden hatte es am 13. Oktober aber offensichtlich nicht gegeben. Es war ein Freitag und Peter B. sollte in einer Anwaltskanzlei seinen Sohn für das gemeinsame Wochenende in Empfang nehmen. Auf Vorschlag einer Anwältin fungierte Simon P. stets als Überbringer des Jungen - nach einem Gewaltschutzverfahren sollte es keinen Kontakt zwischen den Ex-Eheleuten geben.

An diesem Tag sei B. allerdings zu spät gekommen, was eigentlich kein Problem gewesen sei: Nachdem die Kanzlei schon geschlossen hatte, habe P. mit dem Jungen auf dem Parkplatz gewartet. Bei der Taschenübergabe habe B. ihm dann etwas mitteilen wollen. Er habe aber nichts verstanden. "Und dann kam auch schon das Kreuzzeichen."

Simon P. berief sich mit seiner Einschätzung der Gebärden auf eine Angestellte der Anwaltskanzlei, die den Vorfall beobachtet hatte. "Die hat das auch als klare Morddrohung aufgefasst." Und der Junge habe das Ganze ja auch mit ansehen müssen. Wie sein Papa nur so was machen könne, habe er nach dem Wochenende gefragt. Nachdem der Angeklagte auf Bitte von Richter Michael Pichlmeier vor Simon P. die Gebärde für "etwas satthaben" wiederholt hatte, musste P. allerdings einräumen, dass er nicht ausschließen könne, dass die Geste am 13. Oktober genau so ausgeführt worden war. Er könne nach einem halben Jahr wirklich nicht mehr sagen, ob die Hand am Hals oder am Kinn gewesen sei.

Mit der Zustimmung aller Prozessbeteiligten stellte Richter Pichlmeier das Verfahren schließlich vorläufig ein.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.