Öffnungszeiten Autowaschanlagen in Landshut Sonntag geschlossen

Autowaschanlagen in der Stadt Landshut bleiben an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
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14 Autowaschanlagen gibt es in der Stadt, die am Sonntag auch weiterhin Ruhetag haben werden.
Christine Vinçon 14 Autowaschanlagen gibt es in der Stadt, die am Sonntag auch weiterhin Ruhetag haben werden.

Landshut - Die Autowaschanlagen bleiben im Stadtgebiet an Sonn- und Feiertagen (anders als in Umlandgemeinden) weiterhin geschlossen. Auf einen Nachprüfungsantrag aus der CSU-Fraktion hin bestätigte der Stadtrat am Freitag mit 27:10 Stimmen eine Entscheidung des Verwaltungssenats vom November letzten Jahres.

Auf Initiative von Stadtrat Maximilian Götzer hatte die CSU-Fraktion im Juni 2017 beantragt, jenen Autowaschanlagen, die sich in Gewerbegebieten befinden (von 14 Autowaschanlagen im Stadtgebiet wären dies drei), einen Betrieb an Sonn- und Feiertagen zu erlauben. Begründung: Viele Landshuter müssten bislang in die Umlandgemeinden ausweichen. „Um diese umständliche Fahrerei einzudämmen“, sollten deshalb dort, wo Anwohner nicht gestört werden, Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.

Nachdem im Plenum nochmals dargelegt worden war, dass Einzelgenehmigungen im Feiertagsrecht nicht vorgesehen sind, war das Thema nach einer halbstündigen und durchaus launigen Debatte abgeräumt. So warf sich CSU-Fraktionschef Rudolf Schnur (CSU) nochmals für eine Genehmigung in die Bresche, was seinen Grünen-Kollege Stefan Gruber zu der spitzen Bemerkung veranlasste, dass es durchaus bemerkenswert sei, dass ausgerechnet die CSU die christlichen Ruhetage antasten wolle. Woraufhin Thomas Haslinger (Junge Liste) die Theorie in den Raum stellte, bei Schnur könnte es sich um einen gut getarnten Grünen handeln – großes Hallo. Bis kurz darauf eine sichtlich genervte Dr. Maria Fick (Landshuter Mitte) ein Ende der Debatte forderte. Der Antrag hätte ohnehin keine Chance.

So war es dann auch. Daran änderte auch ein Kompromissvorschlag des Oberbürgermeisters nichts. Alexander Putz hatte vorgeschlagen, den Erlass an die Auflage zu knüpfen, lärmintensive Leistungen (Stichwort Staubsauger) davon auszunehmen. Laut Amt für öffentliche Ordnung nach hätte ein Kompromissvorschlag keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. „Das ist aus lärmschutztechnischen Gründen nicht machbar“, so ein Mitarbeiter.

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