Landshut: Versuchter Polizistenmord am Bismarckplatz?

Ein Schüler (18) soll laut Staatsanwaltschaft versucht haben, sich mit einer gezielten Messer-Attacke einer Drogenkontrolle der Polizei zu entziehen.
von  red/is
Am Bismarckplatz wollen zwei Zivilbeamte einen Schüler einer Kontrolle unterziehen. Dann wird es laut Anklage gefährlich.
Am Bismarckplatz wollen zwei Zivilbeamte einen Schüler einer Kontrolle unterziehen. Dann wird es laut Anklage gefährlich. © Christine Vinçon

Landshut - Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am 20. Juli Anklage gegen einen 18-jährigen Schüler wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten am Landgericht Landshut erhoben. Die Anklage geht davon aus, dass der junge Mann am 9. April am Bismarckplatz in Landshut versuchte, sich durch gezielte Stiche mit einem Messer auf die Polizisten einer Kontrolle zu entziehen. Der Schüler ist bereits wegen Drogenhandels vorbestraft und verbüßt derzeit eine Bewährungsstrafe.

Angeklagter streitet Tat ab

Was war passiert? Spätabends am Gründonnerstag soll sich laut Anklage der Schüler im Bereich des Bismarckplatzes aufgehalten haben. Zwei zivile Polizeibeamte gaben sich zu erkennen und entschlossen sich, den vorbestraften Schüler zu kontrollieren. Dabei fiel den Polizeibeamten laut Staatsanwaltschaft ein Marihuanageruch auf. Der Schüler riss sich jedoch bei der Durchsuchung los und flüchtete stadteinwärts. Den Beamten gelang es aber ihn einzuholen und zu Boden zu bringen. Der Schüler versuchten daraufhin, die Polizisten zu treten, dies gelang ihm jedoch nicht.

Als die Beamten ihm Handschellen anlegen wollten, zog der 18-Jährige plötzlich das Messer und versuchte damit, auf die beiden Polizisten einzustechen. Der junge Mann soll laut Anklage zudem geschrien haben, er werde die Polizisten abstechen. Einem der Polizisten gelang es schließlich, den Arm des Beschuldigten so zu fixieren, dass er mit dem Messer nicht mehr treffen konnte. Aber auch dies hielt den Schüler nicht davon ab, weiterhin auf die Beamten einstechen zu wollen. Schließlich gelang es, ihm das Messer zu entreißen.

Der Schüler sitzt seitdem in U-Haft. Bei den Befragungen gab er an, er habe weder etwas von Abstechen gesagt, noch habe er auf die Beamten eingestochen. Die Drogen, die er dabei hatte, etwa 80 Gramm Marihuana, seien lediglich für den Eigenkonsum bestimmt. Das Messer habe er zum Selbstschutz dabei. Während der Auseinandersetzung mit der Polizei habe er die Klinge nur gegen sich selbst gerichtet und gedroht, sich damit umzubringen.

Angeklagter wegen Drogenhandel vorbestraft

Die Staatsanwaltschaft geht aber von einer anderen Version der Ereignisse aus: Wegen der Menge (80 Gramm), der mitgeführten Waage und mehrerer kleiner Tüten sowie einem dreistelligen Geldbetrag, der ebenfalls bei dem Schüler gefunden wurde, geht die Anklage davon aus, dass die Drogen zum Verkauf bestimmt waren.

Diese Umstände und die Tatsache, dass der Angeschuldigte bereits 2019 wegen mehrerer gleich gelagerter Fälle und in einem weiteren Verfahren und wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, dürften nach Ansicht der Ermittlungsbehörde die Erklärung für den neuerlichen Versuch sein, sich gewaltsam einer Verurteilung sowie des drohenden Widerrufs der Bewährungsstrafe aus 2019 zu entziehen.

Gilt das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht?

Die Anklage legt dem Schüler daher unter anderem versuchten Mord zur Last und sieht das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt, da der Schüler eine andere Straftat, nämlich den Drogenhandel, durch seinen gezielten Angriff mit dem Messer mit Tötungsabsicht auf die Polizisten verheimlichen wollte. Der Strafrahmen für Erwachsene bewegt sich von drei Jahren bis zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens – und damit über eine mögliche Terminierung einer grundsätzlich öffentlichen Verhandlung – hat nunmehr das Landgericht Landshut (Jugendkammer) zu entscheiden. Dort wäre dann auch zu klären, ob auf den Heranwachsenden (18. bis 21. Lebensjahr) noch Jugendstrafrecht (Höchststrafe in der Regel zehn Jahre Jugendstrafe) oder schon Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt.

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