Landshut: Masseur (47) hat Sex mit 14-Jähriger - Bewährungsstrafe

Der Vorwurf: Ein 47-Jähriger soll eine 14 Jahre alte Schülerin sexuell missbraucht haben. Der Fall endet jedoch mit einer Bewährungsstrafe für den Masseur – und mit deutlichen Worten des Richters in der Urteilsbegründung.
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Das Gericht kommt zu einem Urteil. Eine Vergewaltigung kann dem Masseur nicht nachgewiesen werden.
AZ Das Gericht kommt zu einem Urteil. Eine Vergewaltigung kann dem Masseur nicht nachgewiesen werden.

Landshut - An sich sind Mädchen in Hotpants im Sommer kein seltener Anblick. Und das Tragen selbiger rechtfertigt auch keine sexuellen Übergriffe, stellte der Vorsitzender Richter Theo Ziegler am Montag in der Urteilsbegründung im Prozess gegen einen bekannten Landshuter Masseur und medizinischen Bademeister klar.

Die Jugendschutzkammer des Landgerichts hatte den 47-Jährigen soeben wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Doch man müsse sich schon die Frage stellen, so Ziegler, warum die Geschädigte wenige Wochen nach einer für sie "unangenehmen Situation" auf der Landshuter Hochzeit mit dem Angeklagten diesen zu Behandlungszwecken aufgesucht habe – und das in Hotpants. "Das verursacht ein bisschen Stirnrunzeln." Das sei sicherlich alles erklärbar, "aber in der Gesamtschau mindert das die Beweiskraft".

Kammer: Sexuelle Handlungen waren einvernehmlich

Die Kammer war damit nach drei Verhandlungstagen der Einlassung des 47-Jährigen gefolgt, wonach die sexuellen Handlungen zwischen ihm und der damals 14-jährigen Schülerin am 17. August 2017 in einem Landshuter Fitnessstudio einvernehmlich waren.

Die ursprüngliche Anklage lautete auf Vergewaltigung, vorsätzliche Körperverletzung und sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. R. hatte die sportliche Schülerin an der Schulter getapet. Wie bereits bei vorangegangenen Behandlungen hatte die 14-Jährige zu diesem Zweck den Oberkörper entblößt. R. nutzte der Anklage zufolge die Situation aus, um sich an ihr zu vergehen.

Sowohl der Angeklagte als auch die Schülerin waren unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt worden. Ziegler zufolge hatte der 47-Jährige dabei konstant und detailliert berichtet, was er schon der Polizei gegenüber angegeben hatte, und eine "plausible Erklärung für das gesamte Geschehen" geliefert.

Masseur nutzte die Situation aus

Demnach hatte er die Situation ausgenutzt und die Schülerin an der Brust berührt. Die folgenden sexuellen Handlungen seien jedoch "einvernehmlicher Art" bis hin zu einem kurzen Eindringen gewesen. Der Angeklagte habe sofort aufgehört, als die 14-Jährige zu bluten begonnen habe. Und dann erst habe diese gesagt, "das will ich nicht".

Die Schülerin hingegen hatte laut Ziegler in ihrer nichtöffentlichen Einvernahme gesagt, sie habe das nie gewollt. Dass sie sich lediglich mit einem "Na" gewehrt habe, sei daran gelegen, dass sie "starr vor Schreck" gewesen sei. Ziegler betonte, dass auch die Angaben der Geschädigten zutreffen könnten.

Aufgabe des Gerichts sei jedoch zunächst, die Einlassung des Angeklagten zu widerlegen. Und dabei sei die Kammer zu dem Ergebnis gekommen, dass "die Angaben der Nebenklägerin über keinen so großen Beweiswert verfügen, um die Kraft zu haben, die Einlassung des Angeklagten zu widerlegen".

Angeklagter zahlte 5.000 Euro Schmerzensgeld

Auf die Frage der Kammer, ob der Angeklagte gewusst hat, dass sie keinen Sex will, hat die Schülerin geantwortet, "er war ja der Ältere". Das Mädchen war vor Gericht mehrmals als selbstbewusst geschildert worden. Da sei es doch "wunderlich", sagte Ziegler, dass sie ihre Abneigung nicht deutlicher als mit einem schwachen "Na" zum Ausdruck habe bringen können, zumal die Schülerin gewusst habe, dass mit den Trainierenden und einer Rezeptionsdame Hilfe in unmittelbarer Nähe gewesen wäre.

Dann habe man den Chatverkehr vom Abend nach dem Vorfall, der mit dem Satz des Mädchens beginnt, "Du weißt, dass ich es nicht wollte?" Weiterhin habe eine Trainerkollegin des Angeklagten von einem schwärmerischen Verhalten der 14-Jährigen ihm gegenüber berichtet.

Schließlich der Vorfall auf der Landshuter Hochzeit: Das Mädchen hatte angegeben, dass der Angeklagte sich an sie gedrängt und mehrfach versucht habe, ihr unter den Rock zu fassen. Dabei habe sie seine Erektion an sich gespürt. Da stellt sich schon die Frage, so Ziegler, warum man zu so jemandem wieder hingehe.

Bei der Strafzumessung hatte die Kammer zulasten des 47-Jährigen gewertet, dass die Schülerin heute noch psychisch unter dem Vorfall leidet und dass sie erst 14 Jahre alt war. Positiv bewertet wurde, dass er nicht vorbestraft ist, geständig war und die Verantwortung für sein Handeln in Form einer reuevollen Entschuldigung und der Zahlung von 5.000 Euro Schmerzensgeld übernommen hat.

Zudem droht der Verlust der beruflichen Existenz – die Kammer allerdings hatte die Voraussetzungen für ein Berufsverbot nicht gesehen, da es sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt hat. Schließlich, so Ziegler, drohten dem Angeklagten auch massive Einschnitte im privaten Bereich: "Bei der Laho (Landshuter Hochzeit, d. Red.) wird er vermutlich nie mehr so auftreten können wie bisher."

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