Erfolg für die Stadt Landshut beim Prozess: Klage abgewiesen
Landshut - Die Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg beschäftigte sich gestern mit der Klage von Stefanje Weinmayr, Leiterin des Skulpturenmuseums, gegen ihre Arbeitgeberin, die Stadt Landshut.
Die Stadt hatte zuvor eine Mediation in Form eines Güterichterverfahrens abgelehnt und eine Abweisung der Klage beantragt. Diesem Antrag kam die Kammer nach. Weinmayrs Anwalt Benno Ziegler kündigte daraufhin Berufung vor dem Landesarbeitsgericht an.
Wie berichtet, klagt Stefanje Weinmayr auf Beschäftigung gemäß ihrer Arbeitsplatzbeschreibung aus dem Jahr 2010 (und somit auf Beschäftigung frei von fachlicher Weisung) sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro aufgrund Mobbings durch ihre Vorgesetzten Franz Niehoff, Leiter der städtischen Museen, und Hauptamtsleiter Andreas Bohmeyer. Stefanje Weinmayr ist Niehoff unterstellt, seit OB Alexander Putz im Sommer 2017 verfügt hatte, das Skulpturenmuseum in die städtischen Museen einzugliedern.
"Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt nicht in Frage"
Mit ihrer Klage will Weinmayr außerdem erreichen, dass sie dem Einflussbereich von Niehoff und Bohmeyer entzogen wird. Zuletzt, so Ziegler, habe Weinmayr von Niehoff Anweisung erhalten, zu inventarisieren - eine Arbeit, die bereits durch Studenten und wissenschaftliche Hilfskräfte erledigt worden sei. Die Stadt, vertreten von Rechtsanwalt Stephan Weiß, bestreitet einen Anspruch auf weisungsfreie Beschäftigung. Zudem seien Weinmayrs Vorgesetzte nicht verantwortlich für ihre fachärztlich attestierte psychische Erkrankung.
Richter Michael Städler bekräftigte nochmals, dass das Gericht den Weg einer gütlichen Einigung zur Verfügung stelle. Ansonsten stehe eine Weiterbeschäftigung (mit zu erwartenden "Reibungsverlusten") oder eine Trennung der beiden Parteien im Raum.
Ziegler begrüßte den Vorschlag einer gütlichen Einigung, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses komme nicht in Frage. "Sie ist die Fritz-Koenig-Spezialistin weltweit." Zudem hätte Weinmayr bis zum Jahr 2016 nur beste Zeugnisse von Hauptamtsleiter Bohmeyer bekommen. "Ich hatte auch keinen Grund, ihr schlechte Zeugnisse auszustellen", sagte Bohmeyer. Wie es aus dieser Situation dazu kommen konnte, dass Bohmeyer ein Jahr später Weinmayr zu verstehen gab, sie solle die Verwaltung verlassen, wurde gestern nicht erörtert.
Es sei jedoch schwierig, meinte Stephan Weiß, "wenn man sagt, dass man ein Güterichterverfahren will, gleichzeitig aber immer wieder persönliche Vorwürfe kommen". Es seien nun mal "massivste Verletzungen des Persönlichkeitsrechts" erfolgt, antwortete Benno Ziegler. "Das kann man nicht so stehenlassen." Sie wolle eine "Entzerrung der Konstellationen".
Zu einer Verdichtung der Konstellation war es durch die Museumszusammenlegung gekommen. Ausgangspunkt dafür sei ein Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands gewesen, so Andreas Bohmeyer, in dem eine Zusammenlegung empfohlen worden sei. "Wenn hier Empfehlungen ausgesprochen werden, werden wir dem nachkommen." Er glaube nicht, dass die Stadt bereit sei, diese Zusammenlegung zurückzunehmen. Wenn dieses Beispiel Schule mache, könne die Stadt keine Umstrukturierungen mehr vornehmen, um effizienter zu werden.
Was Bohmeyer nicht erwähnte: Der Kommunale Prüfungsverband wies darauf hin, im Falle einer Organisationsänderung die Mitarbeiter aktiv zu beteiligen und Veränderungsprozesse "nur im Konsens" einzuleiten. Eine Begründung der Ablehnung von Weinmayrs Klage lag bis Redaktionsschluss nicht vor.
- Themen: