Eine betrunkene Mutter missachtet Fürsorgepflicht im Vollrausch

Eine 34-Jährige ist mit ihrem Sohn (2) in der Altstadt unterwegs und verliert die Kontrolle vor lauter Alkohol.
Barbara Sterr |
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Sie konnte überhaupt nicht mehr vernünftig handeln – weder für sich, noch für ihren Kleinen. Das hat nun Folgen für ihr ganzes Leben. Sie verletzte am Sonntag gegen 22:50 Uhr in der Altstadt ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht.

Was war passiert? Die Frau aus Landshut saß mitten in der Nacht auf einer Bank – und hatte sehr viel Alkohol getrunken. Sie soll sogar am Boden gelegen sein, laut Polizei. Dabei hielt sie ihr Kind im Arm, das nur einen Strampelanzug trug; es schrie und schrie. Diese Szene beobachte eine Anwohnerin, die dann beschloss, die Polizei zu verständigen. Ein anderer Anwohner eilte auch zu Hilfe – er brachte dem Jungen eine Decke aus Fleece.

Die Mutter zeigte sich mit über zwei Promille wenig einsichtig. "Sie war wirklich nicht mehr Herr ihrer Sinne", beschreibt die Polizei Landshut ihren Zustand. Offensichtlich konnte die Frau sich nicht mehr um ihren Jungen kümmern. Sie war auch nicht mehr fähig, ihren Buben stattdessen zum Beispiel bei Familie, Verwandten oder sonst irgendwo unterzubringen.

Junge Frau verletzte Fürsorge- und Erziehungspflicht als Mutter 

Daraufhin nahm die Polizei den kleinen Buben in Obhut und passte auf ihn auf. Die Beamten brachten ihn ins Kinderkrankenhaus am Hofberg, wo ihn Ärzte untersuchten. Währenddessen nahm die Polizei die Mutter in Gewahrsam und sie schlief in der Arrestzelle ihren Rausch aus. Als sie am Tag darauf wieder nüchtern war, bereute sie zumindest ihr Verhalten: "Sie sah ein, dass sie einen Fehler gemacht hatte", so berichtet die Polizei.

Den Jungen, dem es so weit gut geht, holte sie aus dem Kinderkrankenhaus ab – und nahm ihn wieder mit nach Hause. Abgeschlossen ist das Ganze aber noch nicht: Gegen die Frau wird ein Strafverfahren eingeleitet. Denn: "Sie hat gegen Paragraf 171 im Strafgesetzbuch verstoßen. Das bedeutet, sie verletzte ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht als Mutter", erklärt die Polizei.

Das zuständige Jugendamt ist bereits eingeschaltet und bearbeitet den Fall. Es entscheidet nun über weitere Maßnahmen. Unter anderem auch darüber, ob die Mutter ihren Jungen in Zukunft weiter betreuen darf oder nicht. Man könnte ihr also das Kind nehmen.

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