Auto-Sex war Vergewaltigung

Den Inder erwarten dreieinhalb Jahre Haft. Das Opfer war dagegen "absolut glaubwürdig"
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Am Landgericht Landshut ist am Dienstag ein 42-jähriger Inder wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Foto: AZ-Archiv Am Landgericht Landshut ist am Dienstag ein 42-jähriger Inder wegen Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Den 42-jährigen Inder erwarten dreieinhalb Jahre Haft. Das Opfer war dagegen "absolut glaubwürdig"

Landshut - Auch ohne Lügendetektor ist das Landgericht Landshut im Prozess um Auto-Sex im Bereich der Ortschaft Haunersdorf  am Dienstag nach vier Verhandlungstagen "zu der festen Überzeugung" gekommen, "dass der Geschlechtsverkehr gegen den Willen und gegen den Widerstand der Geschädigten" durchgeführt worden ist.

Die sechste Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Ralph Reiter verurteilte Balwinder S. gestern wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der 42-jährige Inder hatte die Vorwürfe bis zuletzt vehement bestritten und von einvernehmlichem Sex mit einer Bekannten gesprochen. Er habe sich nichts vorzuwerfen - man solle ihn an einen Lügendetektor anschließen, so der Familienvater in seinem letzten Wort.



Wie berichtet, betrieb Balwinder S. in einer Gemeinde südlich von Landshut einen Pizza-Service. Am Abend des 6. Februar hatte er gegen 22 Uhr gemeinsam mit Amar Y. Pizzen nach Geisenhausen geliefert. Der Anklage zufolge hielt er auf dem Rückweg im Bereich der Ortschaft Haunersdorf bei einem Bahnübergang und vergewaltigte Amar Y. trotz heftiger Gegenwehr. Dabei nahm der 42-Jährige auch eine Schwangerschaft der Schülerin in Kauf, da er kein Kondom benutzte.



Wie Richter Reiter in der Urteilsbegründung sagte, stützt sich das Urteil auf die "absolut glaubwürdigen Angaben" der Geschädigten. Das von der Schülerin geschilderte Kerngeschehen decke sich mit den Schilderungen des Angeklagten. Ein Belastungseifer sei bei der Geschädigten nicht zu erkennen gewesen.

So habe sie etwa berichtet, dass der Angeklagte sich nach der Vergewaltigung bei ihr entschuldigt habe, womit sie quasi für ihn gesprochen habe. Ein Motiv für eine Falschaussage sei nicht zu erkennen gewesen. Aufgrund ihrer kulturellen Herkunft hätte eine junge Frau wie Amar Y. mehr davon gehabt, den Missbrauch zu verschweigen, so Reiter. "In ihrem Kulturkreis läuft ein Mädchen, das vergewaltigt wurde, Gefahr, von der Familie verstoßen zu werden."



Den einzigen, gegen die Angaben der Syrerin sprechenden Zeugen bezeichnete Reiter als "keine sehr glaubwürdige Person". Hapreth S. ist der Schwager des Angeklagten und war zur Tatzeit mit Amar Y. liiert. Der Polizei gegenüber bestätigte der Inder die Angaben der jungen Frau. Vor Gericht revidierte er seine polizeiliche Aussage indes völlig und versuchte die Komplott-Theorie seines Schwagers zu unterstützen, wonach die Pakistani ihn ins Gefängnis gebracht hätten, weil sie seinen Pizza-Service übernehmen wollen würden.



Bei einem Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren liegt die Strafe für Balwinder S. mit dreieinhalb Jahren im unteren Bereich - "eine moderate Strafe", wie Reiter sagte. Ein Geständnis habe man ja nicht schuldmindernd berücksichtigen können. Was die Strafzumessung betrifft, so hatte die Kammer positiv berücksichtigt, dass Balwinder S. nicht vorbestraft ist und die angewandte Gewalt "nicht sehr massiv" war.

Y. hatte lediglich Kratzspuren am Dekolleté davongetragen. Zulasten des Angeklagten hatte die Kammer gewertet, dass es sich um einen vollendeten Geschlechtsverkehr ohne Kondom gehandelt hat und dass das Opfer in einer schutzlosen Lage war.

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