28-Jährige lässt sich Pornofilm auf ihr Handy schicken

Eine 28-Jährige wollte zur Aufklärung eines Kinderpornos beitragen. Dann landete sie selbst vor Gericht.
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Schild vor dem Gericht in Landshut.
AZ Schild vor dem Gericht in Landshut.

"Ich kann die Staatsanwaltschaft hier in keiner Weise verstehen." Jugendrichter Markus Brümmer fand deutliche Worte der Kritik in der Begründung des Urteils gegen Bianca K., das er eben hatte verkünden müssen.

Die 28-Jährige war mit einem Video zur Polizei gegangen, das ihre zwölfjährige Nichte zugeschickt bekommen hatte. Zu sehen waren zwei Mitschüler beim analen Geschlechtsverkehr. Zuvor hatte Bianca K. allerdings einen fatalen Fehler begangen: Sie hatte sich den Film vom Handy ihrer Nichte auf ihr eigenes geschickt - womit der Tatbestand des Besitzes kinderpornografischer Schriften erfüllt war.

Bianca K. legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Richter Brümmer insistierte vergeblich. Und auch nach der gestrigen Beweisaufnahme kam eine Einstellung des Verfahrens für die Staatsanwaltschaft nicht in Frage. So griff Brümmer am Ende zum "mildesten Mittel, das mir zur Verfügung steht": Er sprach eine Verwarnung aus.

Laut Strafbefehl hatte sich Bianca K. in ihrer Wohnung von dem Handy ihrer Nichte aus selbst ein Video mit kinderpornografischen Inhalt geschickt. Dadurch war sie in den Besitz eines Pornos gekommen, der zwei 13-Jährige beim Analsex zeigt. Sie habe ihre Tochter gebeten, dies zu tun, sagte die Mutter von Bianca K. vor Gericht - damit man den Film auf dem Handy der Enkelin sofort habe löschen können: "Ich habe nicht damit gerechnet, dass sich meine Tochter dadurch strafbar macht."

Die 60-Jährige hat das Sorgerecht für ihre Enkelin. Vor einem Jahr sei die Kleine mittags heulend nach Hause gekommen und habe ihr das Video gezeigt, so die Großmutter. "Und ich geh' auch nicht mehr in die Schule", habe ihre Enkelin dazu gesagt.

Auf dem Pausenhof sei erzählt worden, bei dem Mädchen, das im Video zu sehen sei, handle es sich um die Zwölfjährige. Sie habe das Video extra passwortgeschützt, so Bianca K. Die Frage der Staatsanwaltschaft, warum sie den Film nicht sofort gelöscht habe, konnte sie sichtlich nicht nachvollziehen: Man habe doch einen Beweis gebraucht, "falls noch was kommt".

Am nächsten Tag sind die Angeklagte und ihre Mutter mit dem Video zunächst zum Schulpsychologen, mit diesem weiter zur Rektorin, die dann schließlich die Kripo eingeschaltet hat. Am Nachmittag sei sie zur Polizei, die den Film auf einen Dienstcomputer überspielt habe, so K. Anschließend habe sie ihn sofort gelöscht.

"In der ganzen Zeit hat den niemand zu Gesicht bekommen", beteuerte die 28-Jährige vor Gericht.

Die Sachbearbeiterin der Kripo zeigte sich entsetzt, als sie von dem Ermittlungsverfahren gegen Bianca K. erfuhr. Die junge Frau habe vielmehr zur Aufklärung des Falls beigetragen. Sie habe die Akten lediglich routinemäßig an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, so die Entlastungszeugin.

Staatsanwaltschaft: Eine Einstellung ist nicht möglich

Das Problem ist gewesen, berichtete Richter Brümmer von einem Telefonat, das er mit der Staatsanwaltschaft geführt hatte, dass Bianca K. drei Einträge im Bundeszentralregister hat. Eine Einstellung sei für die Staatsanwaltschaft daher nicht in Frage gekommen. Man habe sich allerdings bereiterklärt, von den ursprünglich 70 Tagessätzen im Strafbefehl auf 40 Tagessätze herunterzugehen.

In der gestrigen Verhandlung ging die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dann noch einmal runter und beantragte nur mehr 30 Tagessätze zu je 15 Euro, also eine Geldstrafe von 450 Euro. Eine Einstellung, die Richter Brümmer im Verlauf der Verhandlung nochmals angeregt hatte, kam nicht in Frage. Sie habe strikte Anweisung, so die Staatsanwältin: "Der Tatbestand ist nun mal erfüllt."

Dieser Tatsache entsprechend sprach Brümmer Bianca K. schuldig und verwarnte sie. Ein Betrag von fünf Tagessätzen zu je 15 Euro bleibe vorbehalten, sollte die 28-Jährige gegen Auflagen verstoßen.

Es ist "absolut glaubhaft", so Brümmer in der Urteilsbegründung, dass die Angeklagte lediglich zur Aufklärung eines Sachverhalts beitragen wollte.

Folgt man der Einlassung von Bianca K. , so existiert der Film immer noch. Erst vor wenigen Tagen habe das Mädchen, das in dem Video beim Analverkehr zu sehen sei, den Film lachend auf dem Pausenhof herumgezeigt: "Die findet das total lustig."

Das sei natürlich "nicht schön", aber immerhin handle es sich um Kinder, gab Richter Brümmer zu bedenken. Nach Aktenlage sei auch ihre Nichte kein Unschuldslamm. Dem mussten Bianca K. und ihre Mutter offenbar zustimmen.

Was die beiden Protagonisten des Films betrifft, so sind sie mittlerweile 14 Jahre alt und damit strafmündig.

Es wäre wohl Sache der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob eine Tathandlung vorliegt, wenn das Video weiterhin seine Kreise zieht.

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