Landkreis Coburg bleibt über Corona-Obergrenze

Coburg (dpa/lby) - Der Landkreis Coburg reißt in der Corona-Pandemie als einziger in Bayern weiter die Obergrenze von 50 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen. Das Robert Koch-Institut RKI) gab die Quote am Freitag mit 54,1 an, am Vortag hatte sie bei 58,7 gelegen. In der Stadt Rosenheim ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz gesunken. Das RKI gab sie am Freitag mit 23,7, für den Landkreis Rosenheim mit 26,1 an.
Unklar war zunächst, ob die Reihentestung in einem Schlachtbetrieb in Bogen (Kreis Bogen-Straubing) dazu führt, dass dort die Grenzmarke überschritten wird. Bei einer Reihentestung in einem Schlachtbetrieb waren 77 Arbeiter positiv getestet worden, wie am Freitag bekannt wurde.
Die Kreisverwaltung in Coburg vermutet einen Zusammenhang mit einer erhöhten Zahl von Erkrankungen im thüringischen Nachbarlandkreis Sonneberg und einem dort beheimateten Dialyse-Zentrum. In Sonneberg lag die Zahl am Freitagmorgen laut RKI bei 46,3 und damit inzwischen unterhalb der kritischen Grenze.
Der Landkreis Coburg hatte als Gegenmaßnahme eine erneute Schließung aller Pflegeheime für Besucher veranlasst. In den Heimen waren die erhöhten Zahlen von Erkrankungen aufgetreten - vor allem bei Dialysepatienten. Angehörige dürfen die Heime für die nächsten zwei Wochen nicht besuchen, Ausnahmen werden nur bei Heimbewohnern gemacht, die im Sterben liegen.
Patienten und Personal in allen Pflegeheimen sowohl im Landkreis als auch in der kreisfreien und bisher deutlich weniger betroffenen Stadt Coburg würden in den nächsten Tagen auf das Coronavirus getestet. Mit umfassenden Ergebnissen werde Mitte nächster Woche gerechnet, sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung am Freitag.
Die Stadt Rosenheim hat wegen der erhöhten Zahl von Corona-Fällen angekündigt, keine Demonstrationen mehr in der Innenstadt zuzulassen. Die Innenstadt werde nun wieder stärker von Einkäufern frequentiert. Zudem sollen Gastronomen künftig mehr Platz für Außengastronomie erhalten. "Deshalb ist absehbar, dass bei künftigen Demonstrationen die infektionsschutzrechtlich geforderten Abstände zwischen Personen nicht gewährleistet werden können", heißt es in einer Mitteilung vom Freitag.