Volkswagen muss Schadensersatzzahlungen leisten
Mit Urteil vom 12.07.2022 verurteilte das Landgericht Augsburg die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Geklagt hatte ein Kunde des Automobilherstellers, der ein vom sogenannten "Abgasskandal" betroffenes Fahrzeug der Marke VW Tiguan erworben hatte. Der Richter sah es als erwiesen an, dass in dem Fahrzeug eine Manipulationssoftware verbaut war, die dafür sorgte, dass im Rahmen des – für das europäische Zulassungsverfahren maßgeblichen – Testzyklus die Abgasemissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Befindet sich das Fahrzeug nicht auf dem Prüfstand, erkennt die Software das, und der Ausstoß von Abgasen wird nicht heruntergeregelt. Die Folge ist, dass im realen Straßenbetrieb die relevanten Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten werden.

Der Richter machte in der Verhandlung auch deutlich, dass diese Manipulation nur vorsätzlich geschehen konnte und erkannte eine Schadensersatzzahlung von 15.000 Euro. Der geschädigte Kunde wurde in dem Gerichtsverfahren von der Augsburger Kanzlei Wawra und Gaibler vertreten, die auf den Dieselskandal spezialisiert ist, und bereits tausenden geschädigten Verbrauchern zu Ihrem Recht verholfen hat.
Die Entscheidung ist aufgrund der Faktenlage korrekt und konnte nicht anders ausfallen. Der Europäische Gerichtshof hat klar festgestellt, dass die in Dieselfahrzeugen der meisten Hersteller verwendeten Abschalteinrichtungen als illegal einzustufen sind.
Fast alle Hersteller von Dieselfahrzeugen betroffen
Folgende Fahrzeuge sind laut Dr. Gaibler vom Abgasskandal betroffen und Menschen, die ein solches Fahrzeug besitzen oder besaßen, dürfen sich berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz machen:
- Audi mit 2,0, 3.0 und 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)
- Porsche mit 3.0 oder 4.2 Litermotoren (ab Bj. 2011)
- sämtliche Mercedes-Modelle (ab Bj. 2011)
- VW-, Skoda- und Seat-Modelle mit 1.6 und 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
- VW mit 3.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
- Opel mit 2.0 Litermotoren (ab Bj. 2011)
- Fiat, Iveco, 1,3; 1,6; 2,0; 2,2; 2,3 und 3,0 Litermotoren (Bj. 2014-2019)
Es lohnt sich bei jedem Dieselfahrzeug mögliche Ansprüche prüfen zu lassen
Die Kanzlei Wawra und Gaibler bietet Betroffenen eine kostenlose Einschätzung Ihrer Ansprüche an.

"Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden, daher über unsere Internetplattform www.anwalt-verbraucherschutz.de unter der Rubrik "Abgasskandal" oder per E-Mail an kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Für die Prüfung reicht es den Kauf-/Finanzierungsvertrag, den Fahrzeugschein sowie -falls vorhanden - die Daten der Rechtsschutzversicherung sowie den aktuellen Kilometerstand mitzuteilen. Im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung teilen wir dem Mandanten mit, ob ein Vorgehen im jeweiligen Fall aussichtsreich ist oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles regelmäßig übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen," sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.

Auch am Wochenende für Sie da
Aufgrund der vielen Anfragen ist die Kanzlei Wawra & Gaibler, Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg, derzeit auch samstags und sonntags jeweils von 9 bis 18 Uhr telefonisch unter (0821) 50 87 88 96 erreichbar – oder per E-Mail: kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de.
Weitere Infos finden Sie hier
www.anwalt-verbraucherschutz.de