Landesvereinigung Freie Wähler muss sich nicht umbenennen

Die Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg darf ihren Namen behalten. Die dritte Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein Unterlassungsklage des Freie Wähler Landesverbandes abgewiesen.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
vario-images Illustration

NÜRNBERG - Die Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg darf ihren Namen behalten. Die dritte Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth hat ein Unterlassungsklage des Freie Wähler Landesverbandes abgewiesen.

Die Landesvereinigung Freie Wähler Baden-Württemberg darf ihren Namen behalten. Die dritte Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Mittwoch eine Unterlassungsklage des Freie Wähler Landesverbandes abgewiesen, der eine Änderung des Namens der im Mai 2010 gegründeten Landesvereinigung erreichen wollte.

Der Vorsitzende Richter Horst Rottmann erklärte die Entscheidung nicht, sondern verwies auf seine Argumentation in der Hauptverhandlung vom 18. Oktober. Damals hatte er gesagt, die beiden politischen Gruppierungen müssten ein gewisses Maß an Verwechslung hinnehmen. Eine Ko-Existenz sei möglich, zumal der Landesverband nur auf kommunaler Ebene antrete und die Landesvereinigung nur auf Landes-, Bundes- und Europaebene.

Die Landesvereinigung könne ihren Namen ohnehin nicht ändern, da sie als Landesableger der Bundesvereinigung Freie Wähler laut Parteiengesetz dazu verpflichtet sei, die Bezeichnungen "Freie Wähler" und "Baden-Württemberg" zu führen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist die zurückliegende Entscheidung des Bundesverbands der Freien Wähler, in Form der Bundesvereinigung als Partei aufzutreten. Der Landesverband Baden-Württemberg wollte dagegen lieber weiter eine parteifreie Wählergemeinschaft bleiben und trat Ende 2009 aus dem Bundesverband aus.

dapd

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.