Kutschverbot bestätigt!

Reaktion auf den qualvollenTod eines Pferdes: Das Gericht untersagt die Fahrten durch Rothenburg
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Reaktion auf den qualvollenTod eines Pferdes: Das Gericht untersagt die Fahrten durch Rothenburg

ROTHENBURG/TAUBER Pferdekutschen bleiben weiterhin aus der Rothenburger Altstadt verbannt! Das Verbot der Stadt wurde am Donnerstag vom Verwaltungsgericht in Ansbach bestätigt. Wegen der engen Gassen und der vielen Touristen, die vor allem im Sommer durch die Altstadt schlenderten, stellten die Kutschfahrten „eine besondere örtliche Gefahr“ dar, begründete Richter Günter Förster die Entscheidung seiner Kammer.

Besonders das rutschige Kopfsteinpflaster bereitet den Pferden Probleme. Mit dem Verbot hatte der Stadtrat unter anderem auf den qualvollen Tod eines Tieres im August 2009 reagiert. Der Rat hatte nach massiven kritischen Reaktionen von Tierschützern einen schweren Imageverlust der Touristen-Hochburg befürchtet.

„Ich freue mich, dass das Gericht mit seiner Entscheidung die entsprechende Situation in Rothenburg gewürdigt hat“, zeigte sich der parteilose Oberbürgermeister Walter Hartl zufrieden. Das Stadtoberhaupt hatte wiederholt auf eine Gefährdung der Passanten durch scheuende und durchgehende Pferde hingewiesen. Denn jährlich zieht es rund zwei Millionen Touristen in das idyllische Städtchen.

„Für meinen Mandanten bedeutet dies das Aus“

Die Stadt hatte nach dem Tod des Kutschpferdes „Presto“ im August 2009 Zeitungsberichte über Zwischenfälle mit Kutschen ausgewertet und war dabei auf Meldungen gestoßen, die von fahrerlosen Droschken über scheuende Pferde bis hin zu Beschädigungen reichten.

Richter Förster wies in der Begründung des Gerichts allerdings darauf hin, dass das Urteil „kein Freibrief“ für die Stadt Rothenburg sei. „Auch wir sehen die Möglichkeit, dass Kutschfahrten in der Innenstadt durchaus möglich sind.“ Die Fuhrbetriebe sollten der Stadtverwaltung ein Konzept mit Routen vorlegen, in denen keine Gefahrenbereiche beinhaltet seien. Hartl: „Vorschläge von Kutschern werden wir prüfen.“

Gegen das Kutschenverbot hatten gleich mehrere Fuhrbetriebe geklagt. Ihrer Ansicht nach geht von den Kutschen keine größere Gefahr aus als von Autos. Die Sicherheit der Droschken hänge alleine von den Fähigkeiten des Kutschers ab. „Für meinen Mandanten bedeutet dies das Aus“, sagte der Anwalt eines klagenden Fuhrunternehmers nach der Entscheidung. Zugleich kündigte er an, einen Antrag Berufung stellen zu wollen.

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