Kurz vor der Bundestagswahl: In Nürnberg fehlen 210 Helfer!
Was viele nicht wissen: Man kann verpflichtet werden, sich am 27.September in ein Wahllokal zu setzen – dafür gibt’s dann allerdings auch 25 Euro „Erfrischungsgeld“.
NÜRNBERG „Ohne die vielen ehrenamtlichen Helfer könnten wir die Bundestagswahl gar nicht durchführen“, sagt der Nürnberger Wahlamts-Leiter Wolf Schäfer. Doch auf seiner Liste fehlten gestern noch 210 von insgesamt 3100 Namen. Kann der oberste Nürnberger Wahl-Beamte da noch ruhig schlafen?
Er kann. Denn notfalls könnte Schäfer nämlich auch Bürger einfach bestimmen, sich am 27. September in ein Nürnberger Wahllokal zu setzen. „Jeder Bürger ist verpflichtet, dieses Ehrenamt anzunehmen, wenn es an ihn herangetragen wird“, sagt Schäfer. Da braucht es schon gute Gründe wie ein lange geplanter Urlaub oder ein gebrochenes Bein, um sich vom Wahlhelfer-Amt zu entschuldigen.
Bei der letzten Kommunalwahl wollte sich ein auserkorener Bürger damit herausreden, dass er als Dauerkarten-Inhaber dringend zu einem Spiel der Ice-Tigers müsse. Das ließ das Wahlamt nicht gelten. Als sich der Helfer dennoch sträubte, verhängte es ein Ordnungsgeld von 100 Euro. Die Klage des Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht wurde abgewiesen.
Wer wahlberechtigt ist, kann auch als Wahl-Helfer eingesetzt werden.
In der vorherrschenden Praxis ist es aber so, dass Schäfer auf einen festen Stamm von Helfern zurückgreifen kann, die bei jeder Wahl freiwillig dabei sind. Schäfer: „Oft kennen sich die Leute schon lange und werden dann auch zusammen eingesetzt. Die haben schon eine gewisse Routine und kennen auch den Hausmeister der Schule, in der das Wahllokal ist.“ Für diese Helfer sei das eine Art staatsbürgerliches Hobby. „Da wird das Wahllokal zum gesellschaftlichen Treffpunkt“, so Schäfer.
Ein kleines finanzielles Dankeschön gibt’s auch: 25 Euro „Erfrischungsgeld“ bekommt jeder Wahl-Beisitzer. Vorsteher und Schriftführer sogar 30 Euro, weil sie mehr Arbeit haben. Jeder Wahlhelfer hat Anspruch auf einen freien Tag. Und wenn das bei manchem Arbeitgeber nicht möglich ist, bekommt der Wahlhelfer nochmal 40 Euro aus der Staatskasse als Ausgleich.
Auch wenn auf Schäfers Liste potenzieller Helfer fast 8000 Namen stehen: Der Wahlamts-Leiter freut sich immer über weitere Bürger, die sich als Wahl-Helfer melden. Die Voraussetzungen sind einfach: Man muss mindestens 18 Jahre alt und Deutscher sein. Wer wahlberechtigt ist, kann auch als Wahl-Helfer eingesetzt werden. Ein Drittel der Ehrenamtlichen im Wahllokal sind übrigens städtische Mitarbeiter.
Winfried Vennemann
Wenn Sie Lust haben, bei der Bundestagswahl zu helfen, können Sie sich noch unter Tel.0911/231-3800 beim Nürnberger Wahlamt melden.
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